
CDU-Landtagsfraktion bringt Änderungsantrag des Schulgesetzes auf den Weg
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Wissenschaft und Weiterbildung
- Datum 27. März 2025
Private Handynutzung an Schulen einschränken
Die CDU-Landtagsfraktion bringt einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) auf den Weg. Konkret geht es um die Einführung einer landesweit einheitlichen schulgesetzlichen Regelung, die die private Nutzung von Handys, Smartwatches und mobilen Endgeräten an Schulen regelt und einschränkt. Bisher handhaben die Schulen dies unterschiedlich und in Eigenregie, das müsse sich, nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion, ändern.
„Es geht um den Bildungserfolg unserer Kinder – TikTok, WhatsApp oder Instagram – ein Smartphone auf dem Schultisch schränkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Konzentration und damit in ihren Lernprozessen ein. Gespräche mit der Praxis und mit Eltern bestätigen die Notwenigkeit, die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten an Schulen auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich zu regeln. Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir ein landesweites Problem, stärken den Schulen und Lehrkräften den Rücken und sorgen für Rechtssicherheit für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig möchten wir die Vermittlung digitaler Kompetenzen in einem sinnvollen pädagogischen Rahmen stärken. Unser Ziel ist es, dem Lernen einen geschützten Raum zu geben – ohne permanente private, digitale Erreichbarkeit, “ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, ihren Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
Aus dem Gesetzesänderungsantrag:
- Schulen müssen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen geschützten Raum bieten, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen und das soziale Miteinander konzentrieren können. Eine gesetzliche Regelung zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf Landesebene sichert diese Schutzzonen und schafft Rechtsklarheit für alle Beteiligten an der Schule.
- Eine solche Regelung entlastet Schulleitungen und Lehrkräfte, da die Begründungspflichten für die Einbehaltung eines digitalen Endgeräts entweder entfallen oder vereinfacht werden, wenn einheitliche gesetzliche Vorgaben und Freiräume bestehen. Mit einer landesweiten Regelung wird den Schulen Rückhalt gegeben, und die Kommunikation zwischen Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern wird erleichtert.
- Zudem unterstreicht die Aufnahme der Vermittlung digitaler Kompetenzen und Medienbildung in den schulischen Auftrag die zentrale Bedeutung digitaler Fähigkeiten, sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiografie.