Flut-Gutachten, das der Staatsanwaltschaft Koblenz vorliegt
Dirk Herber: „Das Gutachten untermauert die bisherige Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Rückblickend können wir sagen, dass es massive Versäumnisse und Fehleinschätzungen am Abend der Flutkatastrophe gab und zwar auf allen verantwortlichen Ebenen – der Gutachter beleuchtet vorrangig die Kreisebene; die Aufklärungsarbeit des Ausschusses hat bereits dargelegt, dass auch das Land nicht ordnungsgemäß auf Katastrophen vorbereitet war. Landeseigene Alarm- und Einsatzpläne fehlten. Das Gutachten lenkt somit den Blick erneut in Richtung ADD, denn das Land war in der Verantwortung, insbesondere aufgrund der dargelegten Überforderung des Kreises, der nahezu vollständigen Abverfügung der Reserven aus dem Landeslager und der Anforderung der Unterstützung von Bundeswehr und Kräften aus anderen Bundesländern. Aber: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion war weder planerisch, personell noch strukturell auf eine Situation vorbereitet, in der man die Einsatzleitung innehatte. Dies ist umso erschreckender, da eine Einsatzleitung durch die ADD und das Vorhalten von Stäben zur Katastrophenbewältigung explizit im Gesetz (§ 6 LBKG) vorgesehen sind.“