Zusätzliche Kosten für Kläger und Beklagte vermeiden – Ministerialbeamte bei Rechtsstreitigkeiten mandatieren
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 25. Febr. 2021
Vertretung des Landes in Corona-Rechtsstreitigkeiten
Der wirtschaftspolitische Sprecher und der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin und Bernd Henter, fordern die Landesregierung auf, das Land zukünftig – wo immer möglich – bei verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit zentralen Fragen der Corona-Bekämpfungsverordnung durch Ministerialbeamte und nicht durch externe Anwälte vertreten zu lassen. Damit werde nicht nur eine zusätzliche Kostenbelastung für das Land, son-dern gerade auch für klagende Unternehmen vermieden:
Dr. Helmut Martin: „Es ist das gute Recht beispielsweise jedes Einzelhändlers und ein zentrales Element unseres Rechtsstaats, gegen Einschränkungen im Kontext der Corona-Bekämpfungsverordnung zu klagen. So ist für viele Einzelhändler nicht nachvollziehbar, dass Fachhändler trotz ausgefeilter Hygienekonzepte nicht öffnen dürfen, gleichzeitig aber z.B. Supermärkte und Discounter unterlegt mit großen Werbekampagnen Non-Food-Artikel, wie beispielsweise Haushaltswaren und Bekleidungsartikel, verkaufen können. Das führt zu Unmut und zu verständlichen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Die Landesregierung sollte in diesem Kontext alles tun, um die Kostenrisiken so gering wie möglich zu halten, damit die durch Corona schon „gebeutelten“ Unternehmer nicht auch noch mit vermeidbaren Verfahrens-kosten belastet werden.“
Bernd Henter: „Es ist grundsätzlich üblich, dass Behörden vor Verwaltungsgerichten ihre kompetenten Beamtinnen und Beamten entsenden und sich nicht von Rechtsanwälten vertreten lassen. Damit werden zugleich die Kostenrisiken der Klägerseite gering gehalten. Leider weicht die Landesregierung hiervon immer öfter ab und beauftragt in den Corona-Streitigkeiten eine Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Dies verursacht zusätzliche Kosten – entweder für den Steuerzahler oder für die klagenden Unternehmer, die im Falle des Unterliegens zusätzlich zu den Einbußen infolge der Coronabeschränkungen auch noch mit zusätzlichen Verfahrenskosten belastet werden.“
Dr. Helmut Martin und Bernd Henter, weisen darauf hin, dass in den Ministerien hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte arbeiten. Die Corona- Bekämpfungsverordnungen würden in den Ministerien entworfen:
„Deshalb haben die Ministerialbeamten auch ein fundiertes Wissen im Hin-blick auf den Regelungsgegenstand und die Rechtsgrundlagen, auf denen die Corona-Bekämpfungsverordnungen basieren. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass das Land hier Rechtsanwälte mandatiert.“