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Abbildung von Justizia als goldene Statue mit verbundenen Augen, Waage und Schwert

Wir lassen dem Ministerpräsidenten keinen Verfassungsbruch durchgehen

Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat der Verfassungsge-richtshof (VerfGH) eine Organklage der CDU-Landtagsfraktion gegen den Ministerpräsidenten zurückgewiesen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein, erklärt: „Selbstverständlich hätten wir uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht; die Entscheidungsgründe werden wir nun in Ruhe zu prüfen haben. Enttäuschend ist insbesondere, dass der VerfGH ohne mündliche Verhandlung entschieden hat. Eine solche hätte sicherlich noch einmal die Gelegenheit gegeben, die Argumente auszutauschen und das Gericht von einer anderen Sichtweise zu überzeugen. Insbesondere davon, dass es sich bei dem vorgetragenen Fall der Pressekonferenz längst nicht um einen Einzelfall handelt, sondern ein systemisches Vorgehen des Ministerpräsidenten, der sein Amt und anvertraute Steuermittel unter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot für Wahlkampfzwecke einsetzt.

In einem ersten Verfahren gegen den Ministerpräsidenten zu Beginn des Jahres wegen seiner Äußerungen im Zusammenhang mit einer Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Zustrombegrenzungsgesetz hatte Herr Schweitzer selbst eingeräumt, das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verletzt zu haben und damit einen Verfassungsverstoß zugegeben.

Es darf nicht sein, dass der Ministerpräsident für diese und vergleichbare Ausfälle die ihm anvertrauten Mittel seines Amtes nutzt, um sich und seiner Partei im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien, einen unlauteren und mit der Landesverfassung nicht zu vereinbarenden Vorteil zu verschaffen.

Wir werden uns auch die Sommertour des Ministerpräsidenten – welche in der Staatskanzlei geplant wurde – sehr genau anschauen; bei den offiziellen Terminen der Reise im Land waren auffällig häufig SPD-Funktions- und Mandatsträger eingeladen, aber wenige der Opposition.

Der heutige VerfGH-Entschluss ändert nichts daran, dass wir als CDU-Landtagsfraktion auch in Zukunft das Handeln des Ministerpräsidenten mit allen unseren Möglichkeiten kritisch begleiten und ihm keine Verstöße gegen das Neutralitätsgebot durchgehen lassen werden. Es sind längst keine Einzelfälle mehr.“

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