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Abbildung von Justizia als goldene Statue mit verbundenen Augen, Waage und Schwert

Ministerpräsident Schweitzer wiederholt Verfassungsbruch und verschafft sich parteipolitische Vorteile

Klage zum Neutralitätsgebot

Im laufenden Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gegen ihn, ruderte der Ministerpräsident zuletzt zurück und räumte den Verfassungsverstoß gegen das Neutralitätsgebot ein und versicherte der Öffentlichkeit gegenüber, so etwas nicht zu wiederholen. Sein Wort hielt nur wenige Tage. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein:

„Noch während der laufenden Stellungnahme-Frist im Verfahren am Verfassungsgerichtshof, hat der Ministerpräsident wieder gegen das Gebot der Neutralität verstoßen. Im Vorfeld der Bildung der neuen Bundesregierung, lud er am 05.05.2025 zu einer Pressekonferenz in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung ein, um die designierten Bundesministerinnen Dr. Stefanie Hubig und Verena Hubertz, beides SPD-Parteifreundinnen des Ministerpräsidenten, vorzustellen. Der dritte designierte Bundesminister aus Rheinland-Pfalz, CDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder, war zu dieser Pressekonferenz nicht eingeladen.

Dies geschah wenige Tage nachdem der Ministerpräsident den ersten Verstoß gegen das Neutralitätsgebot einräumen musste und zugleich zusicherte, dass sich entsprechende Vorfälle nicht wiederholen werden.

Der erneute Verstoß lässt deswegen nur den Schluss zu, dass es sich um einen vorsätzlichen Verfassungsbruch handelt. Der Ministerpräsident nutzt die ihm anvertrauten Mittel seines Amtes sehr bewusst dazu, sich und der SPD Rheinland-Pfalz im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien, einen unlauteren und mit der Landesverfassung nicht zu vereinbarenden Vorteil zu verschaffen. Durch den wiederholten Verfassungsbruch, verkommen seine öffentlichen Beteuerungen zu einer reinen Show. Dass dies noch während des laufenden Verfahrens geschieht, empfinden wir als große Respektlosigkeit gegenüber der parlamentarischen Opposition und dem Verfassungsgerichtshof dieses Landes. Unser Vertrauen in die Verfassungstreue des Ministerpräsidenten ist schwer erschüttert. Erneute Verfehlungen und Verfassungsverstöße dürfen in der Zukunft niemanden mehr überraschen.

Wir können unter diesen Bedingungen das laufende Verfahren nicht für erledigt erklären und haben den Ministerpräsidenten daher heute aufgefordert, bis zum 20.05.2025 zu erklären, dass er mit der Veranstaltung am 05.05.2025 erneut die Verfassung gebrochen hat. Zudem erwarten wir, dass der Ministerpräsident die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die erneute Verletzung des Neutralitätsgebots informiert. Erst auf dieser Grundlage können wir bewerten, wie wir mit den Zusicherungen des Ministerpräsidenten weiter umgehen und welche Auswirkungen dies auf den Verlauf unserer Klage hat.“

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