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Landesregierung droht erneutes Waterloo vor dem Verfassungsgerichtshof

 „Schwarz auf weiß bescheinigt das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt die erheblichen Bedenken der CDU-Landtagsfraktion, der kommunalen Familie und vieler Gutachter, dass Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) im Jahr 2014 nicht den Verpflichtungen durch den Verfassungsgerichtshof entspricht. Das Gericht bestätigt damit unsere klare Position, wonach die Städte, Landkreise und Gemeinden durch das Land strukturell unterfinanziert sind. 

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