Wir werden im Petitionsausschuss für die Erhöhung und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage stimmen – Wir werben um Zustimmung auch der Ampel-Fraktionen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 24. Jan. 2023
Sitzung Petitionsausschuss / Polizei- und Feuerwehrzulage
Der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags, Dirk Herber, spricht sich neuerlich für die Erhöhung der Polizeizulage in Rheinland-Pfalz – analog zum Bund und vieler anderer Bundesländer – aus. Auch die Feuerwehrzulage müsse entsprechend erhöht werden. Zugleich müsse beides ruhegehaltsfähig werden. Das Thema ist Gegenstand einer Öffentlichen Petition, die mehr als 7.300 Mitzeichner gefunden hat. Der Petitionsausschuss des Landtags berät darüber in nichtöffentlicher Sitzung am 24. Januar 2023:
„Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum sich die Landesregierung und die sie tragenden Ampel-Fraktionen bei diesem Thema so hartleibig zeigen. Wir hatten die entsprechenden Erhöhungen und die Ruhegehaltsfähigkeit zuletzt im Rahmen der jüngsten Haushaltsberatungen mit einem eigenen Antrag in den Landtag getragen. Regierung und Regierungsfraktionen haben das abgelehnt.
Diese Ablehnung ist deshalb nicht nachvollziehbar, weil es hier nicht nur um eine Frage der Gerechtigkeit geht. Die Erhöhung der Polizeizulage im Bund ist auch eine Reaktion auf die gestiegenen Herausforderungen im Berufsall-tag unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Wir alle wissen, dass sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit immer häufiger Aggressivität und Gewalttaten ausgesetzt sind – auch in Rheinland-Pfalz. Hierfür ist eine finanzielle Kompensation dringend notwendig, die der Bund für seinen Be-reich durch die Erhöhung der Polizeizulage geschaffen hat. Auch die Belatungen für die Feuerwehren sind gestiegen.
Wir fordern die Koalitionsfraktionen daher auf, in der Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erhöhung der Zulage für Polizei und Feuerwehr in Rheinland-Pfalz von 132 Euro auf 228 Euro und für ihre Ruhegehaltsfähigkeit zu stimmen.“