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Ein gestärkter Kommunaler Vollzugsdienst wird dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen

Innenausschuss

Im heutigen Innenausschuss fand das Anhörverfahren zur Einführung des Ausbildungsberufs "Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst" statt. Die CDU-Landtagsfraktion will einen eigenständigen Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ schaffen – aus folgendem Grund.

Die verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte und die Landkreise in Rheinland-Pfalz haben als Allgemeine Ordnungsbehörden gemeinsam mit der Polizei gemäß § 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr neben den im POG ausdrücklich geregelten Fällen nur tätig, „soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint“, vgl. § 1 VIII POG.

Schon seit vielen Jahren setzt sich die CDU für einen leistungsfähigen und kompetenten kommunalen Vollzugsdienst ein. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion erklärt die Notwendigkeit, warum es eines eigenständigen Ausbildungsberufes für Verwaltungsfachangestellte im kommunalen Vollzugsdienst bedarf:

„Im Alltag ist der kommunale Vollzugsdienst oftmals erster Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten bereits heute wichtige und hervorragende Arbeit. Es mangelt allerdings aktuell an entsprechendem Personal. Das liegt auch daran, weil es tatsächlich keine wirkliche aufgabenangemessene Ausbildung und auch an Ausrüstung gibt. Zudem sehen sich die Ordnungsbehörden in der Praxis steigenden, teils auch juristischen Anforderungen ausgesetzt. Mit Blick auf das eingesetzte Personal erfordert das insbesondere fundierte Rechtskenntnisse, die Befähigung und die Ausbildung zu einem angemessenen Bürgerkontakt gerade in Konfliktsituationen oder auch die Fähigkeit zur Eigensicherung. Wir wollen und müssen den kommunalen Ordnungsdienst neu denken – auch in Anbetracht eines sich verändernden gesellschaftlichen Umgangs. Ein gut aufgestellter Kommunaler Vollzugsdienst verbessert die Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl in den Gemeinden.

Der kommunale Vollzugsdienst braucht solide Kenntnisse beispielsweise im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht und Polizei- und Ordnungsrecht. Hinzu kommen Kommunikations- und Stressbewältigungstechniken sowie Deeskalationsfähigkeiten und physische Abwehrtechniken. Die vielfältigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Bewältigung der komplexen Aufgaben und Anforderungen im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes notwendig sind, können dauerhaft nicht in zehnwöchigen Kursen an der Hochschule der Polizei vermittelt werden.“

Die CDU-Landtagsfraktion bringt eine grundlegende Reform der Ausbildung auf den Weg, die eine Anpassung an die breitgefächerten und herausfordernden Aufgaben kommunaler Vollzugsbediensteter in der heutigen Zeit gewährleistet.  

Herber erklärt die weiteren Vorteile: „Die Schaffung eines klaren Berufsbildes wertet zum einen den Kommunalen Vollzugsdienst im öffentlichen Bewusstsein an sich, als auch das Selbstverständnis seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf. Das steigert die Attraktivität der Arbeit im Vollzugsdienst und wird auch positive Auswirkungen auf die Bewerbungslage von potentiell an dieser Tätigkeit Interessierten haben. 

Ein gestärkter Kommunaler Vollzugsdienst wird dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. In der Praxis ist durch eine weitere Professionalisierung eine Effektivitäts- und Effizienzsteigerung zu erwarten. Durch einen eigenständigen Ausbildungsberuf sind zudem positive Wirkungen eines einheitlichen Vollzugsdienstes auf die Zusammenarbeit der Gemeinden zu erwarten. Gemeinsame Ressourcen, Erfahrungen und Informationen können geteilt werden, um Herausforderungen effektiver anzugehen. Dabei kann und soll ein gestärkter Kommunaler Vollzugsdienst die Polizei nicht ersetzen.

Es geht hier nicht um eine Polizei ‚light‘. Ein gut ausgebildeter und durchsetzungsstarker Kommunaler Vollzugsdienst wird aber die Polizei entlasten. Dies ermöglicht es der Polizei, sich stärker auf ihre primären Sicherheitsaufgaben zu konzentrieren.“ Die DPolG fordert dies übrigens auch und auch im heutigen Anhörverfahren wurde die Notwendigkeit und Richtigkeit der Forderung deutlich.

Herber verweist auf die Ausführung des SPD-Oberbürgermeisters, David Langner, von Koblenz. Er sagte: „[…] Trotzdem wird es von Seiten der Stadtverwaltung Koblenz sehr begrüßt und unterstützt, dass mit dem vorliegenden Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst/ Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ (Gesetz zur Zukunft des kommunalen Vollzugsdienstes – KomVollZukunftsgesetz) nunmehr eine einheitliche Grundlage für die Qualifizierung neuer Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Kommunalen Vollzugsdienstes In Rheinland-Pfalz geschaffen wird. […]“. Herr Langner begrüßt die CDU-Initiative ausdrücklich“, so Dirk Herber.

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