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Personen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde, unter abgängigen Asylbewerbern

Rheinland-Pfalz verliert den Überblick über Asylbewerber

Die Tageszeitung ‚Die Welt‘ berichtet heute in einem Artikel über die abgängigen Asylbewerber, dass es sich bei den 923 betroffenen Personen in Rheinland-Pfalz „[…] nicht nur um Menschen im Asylverfahren [handelt], sondern auch um Personen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde.“

„Viele Langzeitabgängige verlassen die Einrichtungen dauerhaft, weil ihr Asylverfahren negativ beschieden wurde und sie in ihr Heimatland aus- oder in andere Staaten weiterreisen, ohne sich abzumelden. […] Teilweise tauchen die Menschen aber auch in die Illegalität in Deutschland ab.“ Wird eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums im Artikel zitiert.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber, dazu: „Bereits am Dienstag im Integrationsausschuss des Landtags hat Staatssekretär Littig mit seiner grünen Asyl-Rhetorik den Eindruck vermittelt, dass Rheinland-Pfalz offensichtlich mehr und mehr den Überblick über die Asylbewerber im Land verliert. Die neuen Informationen untermauern diese Auffassung. Wenn wirklich Asylbewerber mit negativ beschiedenem Asylverfahren unter den Abgängigen sind, dann muss die Landesregierung jetzt Transparenz schaffen und Zahlen auf den Tisch legen. Ich hätte mir gewünscht, dass Staatssekretär Littig dazu schon im Ausschuss berichtet. Uns interessiert brennend, warum er dies nicht getan hat? Was hat die Landesregierung zu verbergen? Ein negatives Asylverfahren endet mit der Ablehnung des Schutzstatus, was zur Ausreiseaufforderung führt. Es kann ja wohl nicht sein, dass betroffene Personen dann einfach verschwinden, untertauchen oder in andere Länder weiterreisenInsbesondere straffällig gewordene Asylbewerber, deren Verfahren negativ beschieden wurden und die drohen unterzutauchen, müssen inAusreisegewahrsam, Ausreisehaft oder Präventivgewahrsam. Das Land ist in der Pflicht in den konkreten Fällen dann effektive Rückführungen zu garantieren und die Fälle im Blick zu behalten. Eine effektive und rechtsstaatliche Kontrolle gehört aus unserer Sicht zur Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Verschwundene Asylbewerber gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Verfahren. Das betroffene Personen in der Illegalität in Rheinland-Pfalz verschwinden, bedeutet auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko. Die Landesregierung unterschätzt den sozialen Sprengstoff, den ihre Laissez-faire-Asyl-Haltung im Land bei den Menschen provoziert.“ Herber kündigt erneut an, die Thematik parlamentarisch weiter aufarbeiten zu wollen.

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