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Flugzeug vor Wolken

Während die Landesregierung am Hahn zu beschwichtigen versucht, wird sie von der Realität eingeholt

Beihilfen Flughafen Hahn / EuGH-Entscheid

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz, die dem Flughafen Hahn gewährten Beihilfen zurückfordern muss. Damit lehnt der EuGH den Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz ab.

Bitte beachten Sie dazu folgendes Statement der lokalen Abgeordneten Karina Wächter:

„Die Landesregierung bekommt am Flughafen Hahn einfach keine Ruhe rein. Der EuGH-Entscheid reiht sich in eine lange Liste von Niederlagen ein, die die Landesregierung seit Jahren vor unterschiedlichen Gerichten einfährt.
 
Vor dem Hintergrund des Insolvenzantrags gegen den Flughafen Frankfurt-Hahn stellt sich nun erneut die Frage, ob die Landesregierung sorgfältig mit den Steuermillionen umgegangen ist. Rund 10 Millionen Euro stehen im Feuer – es ist unklar, was damit nun passiert. Die Ungewissheit über die Zukunft des Hahns ist für die Flughafen-Beschäftigten belastend – die gesamte Rhein-Hunsrück-Region leidet unter dem Schwebezustand. Das vor allem, weil die genauen Auswirkungen auf den Verkaufsprozess und damit auch die Zukunft der sogenannten Optionsflächen weiter unklar sind.
 
Wir sehen einen dringenden Aufklärungsbedarf.“

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