
Überlegungen bringen Sonntagsschutz und Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten in Einklang
- Kategorie News
- Thema Wirtschaft
- Datum 08. Mai 2025
CDU-Landtagsfraktion zum Thema ' Lockerung bei Ladenöffnungsgesetz'
Die IHKs und Kommunalverbände im Land fordern Lockerung bei Ladenöffnungsgesetz.
Zu diesem Thema äußert sich der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, wie folgt:
Zu diesem Thema äußert sich der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, wie folgt:
„Die CDU-Landtagsfraktion hatte schon 2020 einen Antrag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Die im Landesgesetz vorgesehene Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen sollte nicht erhöht werden, aber zwei davon sollten auch ohne die Voraussetzung eines besonderen Anlasses wie Feste oder Märkte zulässig sein. So wäre sichergestellt, dass in allen Städten und nicht nur dort, wo eben niemand dagegen klagt, die oft traditionellen Einkaufssonntage wenigstens zweimal im Jahr rechtssicher durchgeführt werden könnten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Innenstädte. Damals wie heute stößt unser Vorschlag bei Wirtschaft und Kommunen auf breite Zustimmung. Wir stehen für eine praxisnahe Regelung, die den Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen des Einzelhandels, unserer Kommunen und vieler Kunden in Einklang bringt. Denn wir nehmen die Bedenken der Kirchen mit Blick auf den Sonntagsschutz und die verfassungsrechtlichen Einschränkungen sehr ernst. Wir stehen zum Schutz des Sonntags. Unsere Überlegungen bringen den Sonntagsschutz und das Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten mit attraktiven Geschäften in Einklang.
Zudem stehen wir sogenannten Automatenläden, die ohne Personal auskommen, grundsätzlich positiv gegenüber. Solche Konzepte fördern gerade im ländlichen Raum die Versorgungssicherheit, weil sie mit viel weniger Kosten und daher auch mit weniger Umsatz erfolgreich betrieben werden können. Solche Modelle können zudem den stationären Handel gegenüber dem Onlinehandel stärken. Hinsichtlich der Öffnungszeiten ist allerdings zu berücksichtigen, dass es nicht zu Verwerfungen zwischen Läden mit Personal und reinen Automatenläden kommt. Zudem sind die Vereinbarkeit mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage und mit anderen rechtlichen und sozialen Faktoren vor der Realisierung durchgängiger Öffnungen zu berücksichtigen und abzuwägen.“