Spielräume nutzen – Täter verfolgen – Kinder und Jugendliche vor Missbrauch schützen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 21. Sep 2022
Urteil EuGH / Verkehrsdatenspeicherung
Dirk Herber, Vorsitzender des Innenausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages und des Zukunftsfeldes Sicherheit und Recht der CDU-Landtagsfraktion zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verkehrsdatenspeicherung:
„Im Hinblick auf die heutige EuGH-Entscheidung zur deutschen Regelung von Mindestspeicherfristen für Verkehrs- und Standortdaten gilt für mich folgendes: Wir sollten im Sinne einer erfolgreichen Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs nun unser Augenmerk darauf richten, was erlaubt ist, und entsprechend handeln. Vollkommen unverständlich sind für mich Jubel-stürme, die die Vorratsdatenspeicherung beerdigen wollen.
Fakt ist, dass der EuGH zwar die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, aber gleichzeitig zur Bekämpfung u.a. von schwerer Kriminalität Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung eröffnet hat. Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist damit zulässig.
Diese vom EuGH benannten Spielräume müssen, vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen, genutzt werden. Denn gerade im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch zeigt sich immer wieder, dass fehlende Verkehrsdatenspeicherung oft der Aufklärung von Straftaten und der Beendigung von möglichweise anhaltendem Kindesmissbrauch entgegensteht.
Datenschutz darf nicht vor Opferschutz gehen. Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe zu sprengen, brauchen die Ermittler die IP-Adresse. Ich fordere die Landesregierung auf, gegenüber der Bundesregierung alles daran zu setzen, dass die Ermittler von Polizei und Justiz das notwendige Instrumentarium bekommen."