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Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung endlich nutzen – sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen

Vorratsdatenspeicherung / Aussagen Justizminister Mertin

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Innenausschusses, Dirk Herber, reagiert auf die jüngsten Äußerungen von Justizminister Mertin, der sich mehr Tempo bei der Regelung der Vorratsdatenspeicherung wünscht.

„Seit Jahren bestätigen uns die Ermittlungsbehörden, wie dringlich sie die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung benötigen, um effektiv im Kampf gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und die organisierte Kriminalität im Netz vorgehen zu können. Es handelt sich um ein für die Strafverfolgung unverzichtbares Instrument. Hier darf es keinen Täterschutz mehr geben – kein Kinderpornokonsument hat da Anspruch auf Privatsphäre. Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen. Wir haben uns daher schon von Anbeginn der politischen Auseinandersetzung immer deutlich für die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von schweren Verbrechen ausgesprochen. (vgl. Drs.: 18/5887 ‚Sexuellen Kindesmissbrauch und andere schwere Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen – IP-Daten zur Ermittlungsarbeit sichern‘).“

In Anbetracht dessen, dass die rheinland-pfälzische Ampelregierung bei diesem Thema immer uneins war und ist und jegliche CDU-Initiativen dazu bisher abgelehnt hat, verwundern die Mertin-Aussagen. Im Bundesrat hatte sich Rheinland-Pfalz enthalten, weil es keine einheitliche Auffassung der drei Ampelfraktionen gab. Die rheinland-pfälzischen Grünen hatten und haben Bedenken. Die Initiative im Bundesrat für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität kam übrigens aus Hessen. Dass Herr Mertin seinen Parteifreund, Bundesjustizminister Buschmann, nun derart öffentlich unter Druck setzt, verwundert weiter.

Dirk Herber weiter: „Es ist absolut unverständlich, dass unseren Ermittlern im Kampf gegen Kindesmissbrauch das dringlichste und wichtigste Ermittlungswerkzeug verwehrt ist. Bald zwei Jahre sind nach dem abschließenden Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung vergangen. Aber nichts ist passiert. Bisher haben die Ermittlungsbehörden vor allem digitale Hinweise von ausländischen, meist US-amerikanischen Organisationen, erhalten. Diese Unterstützung zum Schutz unserer Kinder ist wichtig – mit der Vorratsdatenspeicherung wären wir aber einen entscheidenden Schritt weiter. Die Ampel in Bund und Land täte gut daran, eine klare Haltung gegen Kinderpornographie einzunehmen, statt aus Datenschutzgründen den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft zu schwächen.“

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