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Akten, Steuer, Grundsteuer

Ministerpräsident Schweitzer einmal mehr nur Meister der Ankündigung – während Bayern liefert

Entbürokratisierung

Während Ministerpräsident Schweitzer im Wahlkampf nicht müde wird seine Bemühungen beim Bürokratieabbau zu loben ohne nennenswerte Umsetzungen präsentieren zu können, liefert Bayern Ergebnisse. So zeigt die bayerische Landesregierung einmal mehr, wie Entbürokratisierung wirklich funktionieren kann: aktuell liegt dort ein Gesetzesentwurf zur Einführung von Modellregionen und zur Deregulierung (das sog. Bayerische Modellregionengesetz) auf dem Tisch. Die CDU-Landtagsfraktion hatte im Rahmen ihres Gesamtkonzepts zur Bürokratieentlastung schon Ende 2024 etwas Vergleichbares auch für Rheinland-Pfalz vorgeschlagen, das sog. Befreiungs-Erprobungsgesetz / die „Vereinfachung auf Probe“. Die Landesregierung kündigte immerhin an, eine sogenannte „Experimentierklausel auf kommunaler Eben“ einzuführen – aber umgesetzt hat sie dazu nichts.

Der wirtschaftspolitische Sprecher und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, erklärt:

„Herr Schweitzer verweist immer wieder auf die zwei Bürokratieabbaupakete ‚seiner‘ Landesregierung. Tatsache ist, dass es mit der Umsetzung dieser ambitionslosen Pakete praktisch nicht geklappt hat. Tatsache ist weiter, dass die SPD-geführte Landesregierung mit ihrer Parlamentsmehrheit alle konkreten Vorschläge der CDU-Fraktion zum Bürokratieabbau abgelehnt hat. So auch unseren Vorschlag einer ‚Vereinfachung auf Probe‘. Konkret wollen wir mit einem ‚Befreiungs-Erprobungs-Gesetz‘ der Kommunalen Ebene die Möglichkeit einräumen, auf deren Vorschlag vereinfachte Verfahren oder Regelungen zur Erprobung anzuwenden. Sollte sich der kommunale Vorschlag nach Prüfung als hilfreich erweisen, soll der rechtliche Rahmen entsprechend angepasst werden. Bayern hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Prinzip unseres Vorschlags aufgreift und in Gesetzesform gießt. Damit ist klar: wenn Herr Schweitzer und die Ampel in Rheinland-Pfalz den wirklichen Willen und den Mut zur Entlastung gehabt hätten, dann wären wir schon viel weiter. So war es ein verschenktes Jahr und die Verweise des Ministerpräsidenten auf seine Pakete entpuppen sich als reine Wahlkampfrhetorik.“

Entbürokratisierung muss Chefsache werden. Rheinland-Pfalz bleibt beim Bürokratieabbau weiterhin deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Statt mutiger Reformen setzte die Landesregierung bis zuletzt auf punktuelle Normanpassungen und Ankündigungen. Damit verpasste sie den dringend notwendigen strukturellen Wandel.

Zum Hintergrund: der Vorschlag der CDU-Fraktion aus Ende 2024 war inspiriert durch ähnliche Überlegungen beim „Standardbefreiungsgesetz“ in Mecklenburg-Vorpommern und dem Standarderprobungsgesetz“ in Brandenburg. Die vor gut 20 Jahren einmal geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken greifen bei einer Ausgestaltung mit gesetzlich geregelten Erprobungen nicht durch. Die genannten Beispiele SPD-geführter Länder und der aktuelle Gesetzentwurf aus Bayern bestätigt dies Einschätzung.

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