Martin Brandl: Was weiß die Staatskanzlei? – Frau Dreyer muss jetzt endlich die Karten auf den Tisch legen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 23. Nov. 2020
Beförderungsskandal der Landesregierung
Äußerungen „einer Sprecherin der Staatskanzlei“ gegenüber der FAZ zur höchst problematischen Beförderungspraxis der Landesregierung werfen für den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, neue Fragen auf. Laut dieser Sprecherin werde „in bestimmten Fällen“ auf dienstliche Beurteilungen „verzichtet“, etwa wenn die maßgebliche Auswahlentscheidung bereits „vorgelagert bei der Besetzung des Dienstpostens“ erfolgt sei. Mit Ausnahme des Innen- und Justizministeriums seien keine Ausschreibungen bei Beförderungen erfolgt. Laut der Sprecherin, so die FAZ, seien in den übrigen
Ministerien alle Beamtinnen und Beamten, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt hätten, unabhängig von einer Bewerbung im Beförderungsverfahren berücksichtigt und in die Auswahlentscheidung einbezogen worden. Dies, so Brandl, müsse hinterfragt werden, denn Beförderungen setzen in der Regel Ausschreibungen, Beurteilungen und Bewerbungen voraus. Anderenfalls bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit:
Ministerien alle Beamtinnen und Beamten, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt hätten, unabhängig von einer Bewerbung im Beförderungsverfahren berücksichtigt und in die Auswahlentscheidung einbezogen worden. Dies, so Brandl, müsse hinterfragt werden, denn Beförderungen setzen in der Regel Ausschreibungen, Beurteilungen und Bewerbungen voraus. Anderenfalls bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit:
„Offensichtlich weiß die Staatskanzlei weit mehr über die rechtlich höchst problematische und in Teilen rechtswidrige Beförderungspraxis in den einzelnen Ministerien als sie bisher zugegeben hat. Gerade vor dem Hintergrund der von uns dazu an die Landesregierung gerichteten Großen Anfrage vom 6. Oktober 2020 machen die Äußerungen der namentlich nicht benannten Sprecherin hellhörig. Die Landesregierung selbst hat behauptet, sie könne die geforderten Antworten nicht in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage vorgegeben 6-Wochen-Frist geben. Ihrer Bitte um Fristverlängerung bis zum 9. Dezember 2020 haben wir entsprechend der parlamentarischen Praxis zugestimmt. Eigentlich hätten die Antworten Mitte November vorliegen müssen.
Umso auffälliger ist, dass Frau Dreyers Staatskanzlei nun vor Beantwortung unserer Großen Anfrage gegenüber der Presse Einzelheiten zur Beförderungspraxis mit Blick auf eine rechtswidrige Verfahrensweise scheibchenweise an die Öffentlichkeit spielt. Offensichtlich wird hier die Fristverlängerung ganz bewusst missbraucht, um den Skandal in wohl dosierten Dosen herunterzuspielen. Zumal es von verschiedenen Seiten Hinweise gibt, dass peu à peu etwas lanciert und mit entsprechender regierungsamtlicher Interpretation versehen wird, die das Ganze im milderen Licht erscheinen lassen soll. Das ist ein klarer Missbrauch zwischen Landtag und Landesregierung abgestimmten Verfahren zu parteipolitischen Zwecken.
Die Staatskanzlei scheint schon vor der Fristverlängerung komplett über das Ausmaß des Beförderungsskandals, der wohl weit über das Umweltministerium hinausgeht, informiert gewesen zu sein. Jedenfalls gibt es darauf von verschiedenen Seiten deutliche Hinweise. Wir wollen wissen, was die Staatskanzlei wann wusste. Frau Dreyer muss ihre Karten jetzt umgehend auf den Tisch legen. Wir erwarten von der Ministerpräsidentin, dass sie zum Beförderungsskandal in ihrer Regierung kurzfristig Stellung nimmt.“