Martin Brandl: Ein Innovationspaket für Rheinland-Pfalz!
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Wirtschaft
- Datum 23. Juli 2020
Investitionen in eine neue Zukunft
Innovativ, modern, anders – die CDU-Landtagsfraktion macht Vorschläge, wie Wirtschaft und Digitalisierung nach der Corona-Krise neu in Einklang zu bringen sind. Der Parlamentarische Geschäftsführer, Martin Brandl, hat die Überlegungen in einem virtuellen Pressegespräch vorgestellt. „Corona hat unseren Blick geschärft – frei von alten Denkmustern haben wir unseren Standpunkt neu bestimmt und Corona und die Auswirkungen als veränderte Ausgangslage definiert“, erklärt Brandl bei der Vorstellung.
Die CDU-Landtagsfraktion schlägt vor:
1) Innovative Gründungen ermöglichen - Gründerstipendium einführen und Start des Gründerfonds Rheinland-Pfalz
Gründerstipendium:
- 1.000 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.
- Unterstützung für die Gründerinnen und Gründer von Anfang an durch eine Fachabteilung im Wirtschaftsministerium.
- Einbindung in ein exklusives, landesweites Gründernetzwerk und individuelles Coaching
Gründerfonds: - neue, eigenständige Institution, die, ausgestattet mit eigenem Kapital, Rheinland-Pfalz als Gründerland entwickelt und etabliert
- eigenes Budget an Fördermitteln und Risikokapital in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr
- Entwicklung und Begleitung einer gemeinsamen landesweiten Förderstrategie und eines Inkubator-Programm
- Entwicklung von Studienmodulen für Existenzgründer aus den Universitäten und Hochschulen des Landes
2) Digitalisierung in den Unternehmen – Digitalisierungsbonus und Innovationsmanager einführen
Digitalisierungsbonus:
- Beim Digitalbonus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
- Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten, wird durch den Digitalbonus unterstützt.
- Beim Digitalbonus erhalten kleine und mittelständische Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Innovationsmanager: Durch ein entsprechendes Förderprogramm können MitarbeiterInnen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu Innovationsmanagern ausgebildet oder Fachleute befristet für innovative Projekte eingestellt werden - in Form eines landeseinheitlichen Weiterbildungsprogramms und durch Zuschüsse zu Personalkosten. Statt aufwändige externe Berateraufträge zu vergeben, erhalten die Unternehmen damit die Möglichkeit, sich von innen heraus zu erneuern. Viele Unternehmen könnten von einem koordinierten Innovationsmanagement profitieren.
3) Arbeitsweilt 4.0 – Arbeiten im Home-Office durch Steuervorteil ausweiten und vereinfachen
Hierzu erklärt Martin Brandl:
„Die Corona-Pandemie hat für viele Menschen die Situation von heute auf Morgen verändert. Zum Teil mussten zuhause entsprechende Vorkehrungen für das Arbeiten im Wohn-, Ess- oder Schlafzimmer geschaffen werden, ohne dass ein entsprechendes Arbeitszimmer eingerichtet werden konnte. Gleichzeitig erleben wir dadurch eine Kultur-Veränderung: Unternehmen und ArbeitnehmerInnen lernen auch die Vorzüge einer Arbeitswelt abseits des Büros kennen. Der Erfolg liegt in der Verbindung von Home-Office und Präsenzphasen. Während viele Unternehmen festgestellt haben, dass die Produktivität im Home-Office nicht leidet oder sogar höher liegen kann, gehen wichtige Faktoren wie ein Team-Verständnis und Team-Geist ohne den persönlichen Kontakt verloren.
Wir bringen einen steuerlichen Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Spiel. Steuergesetze liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Dort ist jedoch derzeit eine entsprechende Entlastung nicht vorgesehen. Für ArbeitnehmerInnen ist es nur unter strengen Voraussetzungen möglich, beim Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkannt zu bekommen. Unser Vorschlag: Die bestehenden Steuergesetze sollen ergänzt und die Gewährung eines steuerlichen Vorteils deutlich erleichtert werden. Wir setzen uns für eine länderübergreifende Bundesrats-Initiative ein. Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal jedoch 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen können. Dies betrifft also 120 Tage und damit etwa 5,5 Arbeitsmonate im Jahr. Dies dürfte in etwa die Zeit sein, in der viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Corona-Pandemie im Home-Office waren bzw. es ist künftig ein Ausgleich zwischen Präsenz und Home-Office.“