Landesregierung mit großen Infrastrukturprojekten überfordert
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 03. Sep 2021
Nürburgring
Der Gerichtshof der Europäischen Union äußerte Zweifel am Bietverfahren beim Verkauf des Nürburgrings im Jahr 2014. Die EU-Kommission muss neu prüfen, ob der Verkauf des Nürburgrings mit der Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war. Im Fokus steht die Frage, ob das Land Rheinland-Pfalz die Rennstrecke zu Unrecht günstiger als möglich an einen privaten Investor verkauft hat?
Dazu können Sie den Zukunftsfeldleiter ‚Wirtschaft und Arbeit‘, Dr. Helmut Martin, wie folgt zitieren:
„Die SPD-geführte Landesregierung hat am Nürburgring hunderte Millionen Euro in den Sand gesetzt. Dem Steuerzahler – den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern – ist durch das Verkaufsfiasko ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden. Nun sieht das höchste Gericht der Europäischen Union, der EuGH, Ansatzpunkte dafür, dass es offensichtlich sogar beim Verkauf nicht mit rechten Dingen zugegangen ist und (Steuer)Geld ‚verschwendet‘ wurde. Dafür trägt die Landesregierung die Verantwortung, denn der Verkauf des Nürburgrings ist erst durch die vielen Fehlentscheidungen der Landesregierung und durch die daraus folgende Insolvenz der Nürburgring GmbH nötig geworden. Einmal mehr wird deutlich, dass die Landesregierung mit großen Infrastrukturprojekten überfordert ist und sich beim Scheitern solcher Regierungsprojekte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus der Affäre ziehen will.“