Kritik an geplanten Änderungen zu erlaubten Markierungen in verwendeten Gesetzestexten
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 28. Apr. 2023
Kritik an geplanter Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung nimmt zu
Die CDU Landtagsfraktion nimmt die von Studierenden und Referendaren vorgetragene Kritik an der geplanten Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung ernst. Konkret geht es um geplanten Änderungen zu erlaubten Markierungen in verwendeten Gesetzestexten.
„Das Justizministerium sollte den Verordnungsentwurf dringend anpassen, um weitere Verunsicherung bei den Examenskandidatinnen und -kandidaten zu vermeiden“, so Marcus Klein, Sprecher der CDU Fraktion im Rechtsausschuss. „Uns haben in den letzten Tagen zahlreiche besorgte Zuschriften erreicht.“
Die Kritik mache sich insbesondere an den geplanten Änderungen zu erlaubten Markierungen in den verwendeten Gesetzestexten fest. Diese sei nachvollziehbar, weil schon ab August von der bislang gängigen Praxis abgewichen werden soll.
„Was sich nach einer Kleinigkeit anhört, hat im Konkreten große Auswirkungen. Denn die verwendeten Gesetzestexte und Kommentare werden in der Regel über Jahre in der Ausbildung verwendet. Unterstreichungen und Markierungen sind dabei absolut gängig. Werden diese nun verboten, muss zur Prüfung alles neu angeschafft werden – mit ganz erheblichem finanziellen Aufwand.“
Im Vergleich mit anderen Bundesländern seien die jetzigen Regelungen Standard. Auch Klarstellungen, was erlaubt sei und was nicht, seien in anderen Ländern üblich und führten dort zu der Verordnungsbegründung vorgetragenen „Sicherheit bei den Anfragenden“. Nicht nachzuvollziehen sei zudem, woher der Handlungsdruck nun kommt. „Warum muss die Änderung ohne jede Übergangsfrist erfolgen? Es gäbe mildere Mittel oder auch die Möglichkeit, mit einer längeren Übergangsfrist mindestens die aktuellen Referendare und Examenskandidaten nicht zu belasten“, so Klein.
Die CDU Fraktion wird die Bedenken in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses vortragen und das Justizministerium auffordern, den Entwurf zu überarbeiten.