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Kein Beitrag zur Aufklärung: Sachverständiger scheitert mit Versuch, Landesregierung aus Verantwortung zu ziehen

Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ und der Befragung des Sachverständigen Gräff sowie der Zeugen aus Sinzig erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber:

„Der heutige Sachverständige Gräff, ehemaliger fachlich leitender Mitarbeiter des Innenministeriums, konnte aus mehreren Gründen nicht zur Aufklärung beitragen, obwohl er selbst nach der Katastrophe mehrfach mit dem Innenministerium in Kontakt stand. Nach wortreichen Erklärungen auf zweifelhaft juristischer Basis können wir das Ergebnis der Vernehmung nur als verzweifelten und unbeholfenen Versuch der Landesregierung werten, sich durch ehemalige Verantwortliche von der fachlichen und auch von der politischen Verantwortung für die Untätigkeit des Landes frei sprechen zu lassen. Der Sachverständige hat heute in großen Teilen seine Meinung zum Katastrophenschutz in der Praxis kundgetan. Dabei war er eigentlich als Gutachter für rechtliche Fragen des Landesgesetzes geladen.

Zu diesen rechtlichen Fragen überzeugten die Ausführungen nicht. Die Interpretationen des Sachverständigen aus Praktikabilitätsgründen widersprechen elementaren rechtlichen Grundsätzen wie dem Vorrang und dem Vorbehalt des Gesetzes. Er konstruierte gegen den Gesetzestext Bedingungen für die Verantwortung des Landes. So vertrat er die Auffassung, erst durch vorausgehende Alarmplanungen könne die Situation der Einsatzleitung der ADD entstehen. Dieser Meinung folgend hätte es die ADD kurioserweise in der Hand gehabt, die eigene Zuständigkeit in einer der schwersten Katastrophen des Landes festzulegen. Zudem behauptete der Sachverständige ohne Beleg, aber mit großer Bestimmtheit, die ADD hätte die Übernahme der Einsatzleitung erklären müssen.

Insgesamt bestätigte er (unter nicht gekennzeichneter wörtlicher Übernahme einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen Ausarbeitung) – mit häufigen Wiederholungen und dünnen Grundlagen – die falsche Rechtauslegung des Landes der faktisch nicht existierenden Verantwortung der ADD; eine Auslegung, die vollkommen im Gegensatz zu den Auffassungen der beiden Rechtswissenschaftlern Prof. Grzeszick und Prof. Gusy steht. Fakt ist: Es gibt keinen Streit unter juristischen Gutachtern, sondern eine jahrzehntelange Inkonsequenz der Vorbereitung auf extreme Naturkatastrophen durch das Land Rheinland-Pfalz. Wir bleiben deshalb dabei: das Land war in der Verantwortung, insbesondere aufgrund der Überforderung des Kreises. Hier hätten der ADD-Präsident Linnertz und Innenminister Lewentz handeln müssen.

Die Entschlossenheit, Verantwortungsbereitschaft und der außergewöhnliche Mut der ehrenamtlichen Einsatzkräfte steht in drastischem Gegensatz zur Passivität des Landes. Der besondere Dank und die große Anerkennung gelten den kommunalen Kräften, die vor Ort alles Erdenkliche dafür getan haben, die Lage für die Menschen abzuwenden. Das wurde durch die Befragung der Betroffenen noch einmal deutlich.“

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