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Polizist

Haftentlassung ist unerträglich für die Opfer und ihre Angehörigen

Wg. Mordes Verurteilter aufgrund überlangen Prozesses freigelassen

DPA meldet aktuell, dass ein u.a. „wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger … wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft“ entlassen wurde. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 sei aufgrund von Revisionen noch nicht rechtskräftig. Dazu erklärt die Rechtspolitikerin der CDU-Landtagsfraktion, Anette Moesta:

„Es ist nicht akzeptabel, dass eine Person, der derartig schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil das Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann. 

Das ist unerträglich für die Opfer, ihre Angehörigen und für jeden Menschen mit gesundem Rechtsempfinden. Zugleich stellt sich die Frage, welche Ge-fahren für die Gesellschaft mit dieser Haftentlassung verbunden sind. 

Wir werden das zum Thema im Rechtsausschuss machen. Der zuständige Justizminister muss erklären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte und insbesondere, ob mangelhafte Personalausstattung des Gerichts dafür ursächlich ist. Außerdem, wollen wir wissen, wie sichergestellt wird, dass der Verurteilte keine weiteren Schwerverbrechen begeht.“

Hintergrund:
„Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 eine 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell.“ (Quelle: DPA 07.10.2022)
 

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