Gordon Schnieder: Nicht-Bleibeberechtigte und schwerkriminelle Straftäter müssen RLP zukünftig schneller verlassen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 17. Okt. 2024
Südpfalz: Intensivstraftäter aus Somalia jetzt doch abgeschoben
Das jahrelange Hin und Her um die Abschiebung des somalischen Intensivstraftäters ist ein Paradebeispiel dafür, warum Rheinland-Pfalz endlich eine echte Wende in der Migrationspolitik braucht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Gordon Schnieder. „Eine Wende, die sich die Bevölkerung und kommunal Verantwortliche wünschen und die unser Land in die echte Lage versetzt, denjenigen auch in angemessenem Maße gerecht zu werden, die berechtigt in Deutschland Schutz und Hilfe suchen. Eine Wende, die von der Landesregierung – von allen Ampelparteien – mitgetragen werden muss.“
Der Somalier war mehrfach wegen verschiedener Straftaten verurteilt worden. In der Südpfalz verbreitete Angst und Schrecken. Für die Verbandsgemeinde Landau-Land war der Mann ein großes Problem.
Gordon Schnieder erneuert in diesem Kontext die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion für eine ehrliche Migrationspolitik, die unser Asylsystem schützt und denen wirklich hilft, die zu Recht Hilfe benötigen:
„Die Landesregierung muss endlich dafür sorgen, dass nicht-Bleibeberechtigte und natürlich schwerkriminelle Straftäter unser Land zügig verlassen. Dazu muss die Zentralstelle für Rückführungsfragen (ZRF) in Trier zu einer Zentralen Ausländerbehörde ausgebaut werden. Zudem braucht es eine Bündelung der Zuständigkeit für Abschiebungen und eine Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden. Das Land ist in der Pflicht die Zahl der zur Verfügung stehenden Abschiebehaftplätze deutlich zu erhöhen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sich vollziehbar Ausreisepflichtige nicht der Abschiebung entziehen und sich Fälle wie der des somalischen Intensivtäters nicht wiederholen. Zumal die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion ergeben hat, dass es sich um keinen Einzelfall handelt (vgl. Drucksache 18/10527). Nahezu flächendeckend wurden im Land Personen verteilt, die im Auswerteprojekt ‚Erkennen von Risikopersonen aus der Zuwanderungsbewegung im Bereich des islamistischen Terrorismus‘ (Auswerteprojekt AERBiT) des Landeskriminalamtes auftauchen und vollziehbar ausreisepflichtig sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, der über die Möglichkeiten einer einzelnen Kommune hinausgeht.“