Gordon Schnieder: Brand- und Katastrophenschutz wird gestärkt - Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion eingeflossen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Kommunales
- Datum 16. Dez. 2020
Verabschiedung Änderung Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Zur Verabschiedung der Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) erklärt der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:
„Mit der heute vom Landtag gemeinschaftlich beschlossenen Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wurde das Gesetz an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Dabei wird insbesondere die Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte verbessert.
In der von der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss beantragten Anhörung wurden unsere Änderungsvorschläge von den eingeladenen Experten bestätigt. Wir begrüßen außerordentlich, dass diese Vorschläge mit dem von der CDU-Landtagsfraktion und den Regierungsfraktionen gemeinsamen getragenen Änderungsantrag in das Gesetz eingeflossen sind:
- die Beibehaltung des Feuerwehrobmanns,
- die landesweit einheitliche Anhebung der Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre,
- der Verzicht auf eine Eignungsüberprüfung im Bereich der Jugendfeuerwehren, oder
- die Aufnahme der Rettung aus unwegsamen Gelände.
Darüber hinaus soll der Landesbeirat verkleinert und zu einem tatkräftigen Beratungsgremium in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern weiterentwickelt werden.
Damit schaffen wir im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes für die Rettungskräfte die Grundlage, dass sie bei ihrer Arbeit den aktuellen Herausforderungen gerecht werden können. Dabei setzen sie sich zum Teil selbst persönlichen Gefahren zum Wohle der Allgemeinheit aus. Ihnen allen gebührt dafür unser Dank und unsere Anerkennung. Das schließt einen respektvollen Umgang mit allen Mitgliedern der Blaulichtfamilie ein.“