„Rheinland-Pfalz steht vor dem kommunalen Kollaps!"
- Kategorie News
- Thema Kommunales
- Datum 28. Nov. 2024
Kommunalbericht 2024
Der rheinland-pfälzische Rechnungshof hat heute seinen Kommunalbericht 2024 vorgelegt.
Bitte beachten Sie dazu folgende Einschätzung der Sprecherin für kommunale Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, Anette Moesta:
Bitte beachten Sie dazu folgende Einschätzung der Sprecherin für kommunale Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, Anette Moesta:
„Rheinland-Pfalz steht vor dem kommunalen Kollaps – im Jahr 2023 reichten die Einnahmen erstmals seit 2016 nicht mehr aus, um die Ausgaben der Städte, Landkreise und Gemeinden zu decken. Schuld daran ist auch die kommunal-feindliche Politik der Landesregierung. Die Gesamtausgaben der Kommunen sind überdurchschnittlich gestiegen, im vierten Jahr in Folge bildet Rheinland-Pfalz bei der kommunalen Verschuldung das Schlusslicht im bundesweiten Vergleich und die Erreichung eines Haushaltsausgleichs wird zunehmend unrealistischer. Marode Straßen, Brücken, Schwimmbäder und Sportstätten sind unmittelbare Folgen der mangelnden Ausstattung, mit denen Bürgerinnen und Bürger tagtäglich konfrontiert werden. Und unsere Kommunen müssen sich weiter verschulden, damit die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen, wie bspw. Schulen und Kindertagesstätten, am Laufen gehalten werden können.
Wir teilen die Auffassung des Rechnungshofes: Die Landesregierung muss die Auswirkungen ihrer Entscheidungen für die Kommunen stärker berücksichtigen. Das reine Weiterdelegieren von Aufgaben – eine Praxis, die die rheinland-pfälzische Landesregierung erstaunlich gut beherrscht – ist ohne eine ausreichende Sicherstellung der Finanzmittel nichts anderes als die bewusste Ausbeutung der Kommunen. Wir brauchen mehr Landesgeld im System, das sich an einer ehrlichen und transparenten Aufgabenanalyse orientiert. Für besonders betroffene Kommunen schlagen wir erneut die Einrichtung eines Härtefallausgleichfonds vor. Zudem fordern wir die Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie eine Neuberechnung der Mindestfinanzausstattung.“