Gordon Schnieder: Anhörung darf kein Vehikel für die Koalition sein, um die Abstimmung zu verzögern
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Verkehr und Infrastruktur
- Datum 09. Mai 2019
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge/Sitzung Innenausschuss
Der Innenausschuss des Landtages hat heute zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Anliegerbeiträge) eine Sachverständigenanhörung beschlossen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:
„Die von den Bürgern zu zahlenden Anliegerbeiträge sind unsozial und ungerecht. Wir wollen sie abschaffen und die Bürger damit entlasten. Dem dient unsere Gesetzesinitiative. Die Erneuerung von Straßen ist ein Teil der gemeindlichen Daseinsvorsorge für alle Bürger und damit eine Gemeinschaftsaufgabe. Straßen sind Teil der notwendigen Infrastruktur, wie auch Gemeindehäuser, Kindertagesstätten und Schulen. Diese notwendige Infrastruktur auf hohem Niveau zu halten, ist eine Aufgabe der Allgemeinheit und nicht nur der Grundstückseigentümer. Insofern ist es nicht Teil des Beitragsrechts, sondern muss aus allgemeinen Steuermitteln geleistet werden.
Offensichtlich hat der Druck der Basis bei den Regierungsfraktionen Wirkung gezeigt. Zahlreiche Untergliederungen der SPD haben inzwischen Resolutionen für eine Abschaffung der Anliegerbeiträge verabschiedet. Selbst aus Reihen der grünen Basis gibt es inzwischen entsprechende Äußerungen. Bei der FDP hat sich sogar ein Landesparteitag für die Streichung ausgesprochen. Allein die Regierungsfraktionen von SPD, FPD und Grünen verweigern sich bisher der Umsetzung dessen, was die eigenen Leute wollen.
Wir erwarten, dass sich die regierungstragenden Fraktionen ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen. Eine Anhörung ist deshalb sinnvoll. Sie darf aber kein bloßes Vehikel für die Regierungsfraktionen sein, um jetzt nicht abstimmen zu müssen und sich über die Kommunalwahl hinwegzuretten. Innenminister Lewentz hat bereits erklärt, dass er gegen die Abschaffung ist. Spricht er für die Landesregierung oder sieht die Ministerpräsidentin das anders?“