Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf schreibt an Ministerpräsidentin Dreyer – schriftliche Aufforderung zur Entlassung von Umweltministerin Höfken
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 20. Nov. 2020
Beförderungsskandal im Umweltministerium
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, hat Ministerpräsidentin Dreyer vor dem Hintergrund des Beförderungsskandals im Umweltministerium schriftlich aufgefordert, Umweltministerin Höfken zu entlassen und Staatssekretär Griese in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Nur so könne gewährleistet werden, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Behördenhandelns gewahrt bleibe:
Baldauf weist in seinem Schreiben darauf hin, „dass die verfassungswidrige Beförderungspraxis im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten völlig inakzeptabel ist und im diametralen Widerspruch zu unserer Rechtsordnung steht“. Durch die vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellten Verstöße sei die verfassungsrechtlich garantierte Institution des Berufsbeamtentums zum wiederholten Male beschädigt worden. Es handele sich nicht nur um Einzelfälle, sondern um systematische Verfassungs- und Rechtsbrüche.
Frau Höfken habe unzweifelhaft gegen den von ihr geleisteten Amtseid verstoßen, ihr Amt „getreu der Verfassung und der Gesetze zu führen“. Aus „Respekt vor dem Amt der Ministerin“ habe die CDU-Landtagsfraktion zunächst an Ministerin Höfken appelliert, „Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und selbst die notwendigen persönlichen Konsequenzen zu ziehen“. Frau Höfken habe diese Chance nicht genutzt, sondern „den jahrelangen Rechtsbruch sogar mit Formulierungen wie ‚komprimiertes Verfahren‘ etc. schön- und kleingeredet“.
„Damit hat sie endgültig die Legitimation verloren, ein hochrangiges Staatsamt zu bekleiden“, so Baldauf in seinem Schreiben. Gleiches gelte im Ergebnis für Staatssekretär Dr. Griese, denn unter seinen Augen als Amtschef sei geltendes Recht nicht angewendet worden.
Baldauf weist in seinem Schreiben auf die Richtlinienkompetenz der Ministerpräsident aus Artikel 104 der Landesverfassung hin, zudem auf Artikel 98 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung, der das Recht – und damit auch die Pflicht –, die Minister zu ernennen und zu entlassen, normiert. Gleiches gelte gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 Landesbeamtengesetz für Staatssekretäre.
Das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden schließt mit der „nachdrücklichen“ Aufforderung, „Umweltministerin Höfken umgehend zu entlassen und Staatssekretär Dr. Griese gleichzeitig in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen“.
Hinweis:
Das Schreiben an die Ministerpräsidentin ist dieser Pressemeldungen in seinem vollständigen Wortlaut zur Information beigefügt.