Eine generelles Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit wird es mit uns nicht geben
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 20. Sep 2021
Staatsangehörigkeitsrecht / Forderung von Ministerin Binz
Dirk Herber, Leiter des Zukunftsfeldes Sicherheit und Recht der CDU-Landtagsfraktion weist die Forderung von Integrationsministerin Binz nach Einführung eines generellen Rechts auf doppelte Staatsangehörigkeit zurück:
„Schon die gegenwärtig geltende Regelung mit dem Wegfall der Optionspflicht ist ein Kompromiss. Weitergehende Regelungen, etwa ein generelles Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit wird es mit uns nicht geben.
Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist kennzeichnend für unser Staatsangehörigkeitsrecht. Die muss so bleiben. Ziel kann nicht eine beliebig doppelte oder gar mehrfache Staatsbürgerschaft sein, sondern die bessere Förderung von Integration und Einbürgerung. Im Regelfall muss der Erwerb der Staatsbürgerschaft am Ende des Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang. Alle, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müssen sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Das ist auch eine Frage der Vermeidung von Loyalitätskonflikten.
Im Übrigen ist die Argumentation von Frau Binz skurril. Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls macht Politik für alle hier lebenden Menschen. Da spielt es keine Rolle, ob sie wählen dürfen oder nicht.“