Eindeutige Rechtsauslegung des LBKG / Zeuge Willig bleibt bei seiner Aussage
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 08. Sep 2022
Untersuchungsausschuss
Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses "Flutkatastrophe" und der Befragung von verschiedenen Sachverständigen und Zeugen erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber:
„Die Befragung der beiden Rechtswissenschaftler Prof. Gusy und Prof. Grzeszick zur Auslegung des LBKG hat heute nochmals eindeutig gezeigt, dass die Voraussetzungen der Einsatzleitung des Präsidenten der ADD vorgelegen haben. Wenn man sich die bisherigen Erkenntnisse und Tatsachen zum Verlauf des 14. Juli 2021 vergegenwärtigt, erfüllte die Flutkatastrophe im Norden von Rheinland-Pfalz die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, sodass der Präsident der ADD und damit das Land die Einsatzleitung automatisch nach dem Gesetz innegehabt hatte.
Es gibt tatsächlich keinen Streit unter den rechtswissenschaftlichen Gutachtern, nur eine jahrzehntelange Inkonsequenz der Vorbereitung auf extreme Naturkatastrophen durch das Land. Das Land war in der Verantwortung, insbesondere aufgrund der Überforderung des Kreises, der nahezu vollständigen Abverfügung der Reserven aus dem Landeslager und der Anforderung der Unterstützung von Bundeswehr und Kräften aus anderen Bundesländern. Mit der dynamischen Entwicklung der Lage ging die Leitung auf die ADD über. Diese Verantwortung der Einsatzleitung wurde nicht wahrgenommen. Mehr noch, selbst die Prüfpflicht ob die eigene Zuständigkeit vorliegt, wurde trotz des Wissens um die Dynamik und der notwendigen Hilfe aus anderen Ländern nicht ausgeübt. Hier hätten der ADD-Präsident Linnertz und Innenminister Lewentz handeln müssen.
Die Entschlossenheit, Verantwortungsbereitschaft und der außergewöhnliche Mut der ehrenamtlichen Einsatzkräfte vor Ort stehen dem-gegenüber in besonders krassem Gegensatz zur Passivität des Landes. Der besondere Dank und die uneingeschränkte Anerkennung gilt den kommunalen Kräften, die vor Ort alles Erdenkliche dafür getan haben, die in Not befindlichen Menschen zu retten.
Anders als uns vermittelt wurde hat der Zeuge Willi Willig seine Aussage am heutigen Tag nicht korrigiert und ist dabeigeblieben, dass Innenminister Lewentz ihm in einem Telefonat gegen 20 Uhr von einem eingestürzten bzw. weggespülten Haus in Schuld berichtet habe und dass die Zustände katastrophal und schlimm seien. Im Gegenteil, der Zeuge Willig berichtete, dass das Innenministerium die Kontaktaufnahme mit ihm im Nachgang seiner Aussage nicht korrekt dargestellt habe. Dies war der peinlich verlaufende Versuch der Landesregierung, Innenminister Lewentz zu schützen und eine frühere Zeugenaussage zu relativieren, die ein präzises Wissen des Innenministers um das dynamische Ausmaß der Katastrophe dokumentierte.“