Dr. Helmut Martin / Michael Wäschenbach: CDU-Antrag bringt keinen Dammbruch aber Rechtssicherheit. Deshalb sollte er zeitnah umgesetzt werden.
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Wirtschaft
- Datum 20. Aug. 2020
Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Der Sozialpolitische Ausschuss hat heute beschlossen eine Anhörung zum CDU-Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durchzuführen. Die CDU-Fraktion zielt mit ihrem Entwurf auf eine Präzisierung der gesetzlichen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen ab. Hierzu erklären der sozial- und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
Michael Wäschenbach: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Schutz des Sonntags. Im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt es aber auch, die Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern. Die Corona Pandemie hat hier starke Spuren hinterlassen. Wir sind überzeugt: Streng limitierte verkaufsoffene Sonntage sind ein Hebel, um Innenstädte zu stärken und Insolvenzen abzuwenden.“
Dr. Helmut Martin: „Wir haben uns von Anfang an für eine praxisnahe Regelung eingesetzt, die den Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen des Einzelhandels, unserer Kommunen und vieler Kunden in Einklang bringt. Unser Vorschlag balanciert Sonntagsschutz und das Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten mit attraktiven Geschäften sehr umsichtig aus. Jetzt muss die Landesregierung handeln. Wenn es nach uns ginge, hätte der Einzelhandel schon jetzt eine rechtssichere Lösung für vier anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage im ‚Corona-Jahr‘ 2020 und ab 2021 je einen pro Kalenderhalbjahr.“
Michael Wäschenbach und Dr. Helmut Martin: „Natürlich wäre eine ein-vernehmliche gesetzliche Lösung wünschenswert. Es gilt aber auch, diese zeitnah umzusetzen, bevor es zu spät ist. Deshalb erwarten wir von der Ampel-Koalition, das Gesetzgebungsverfahren nicht unnötig zu verzögern und von allen Beteiligten, dass sie die Anhörung deren Auswertung konstruktiv und kompromissorientiert gestalten.“