Christian Baldauf: Hilfe für Unternehmen in der Krise durch erweiterte Verlustverrechnung
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Wirtschaft
- Datum 08. Nov. 2020
Negativsteuer für Unternehmen
Im Interview mit der Rheinpfalz am Sonntag fordert der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, vom Lockdown besonders betroffenen Unternehmen mit einer sogenannten Negativsteuer zu helfen.
Die CDU-Landtagsfraktion und ihr Vorsitzender, Christian Baldauf, unterstützen diesen Vorschlag. In die Plenardebatte des rheinland-pfälzischen Landtags im September hatte die Fraktion dazu bereits einen eigenen Antrag in die Diskussion eingebracht.
Dazu Christian Baldauf: „In Krisenzeiten braucht der Staat ein breites Instrumentarium, um bewährte Wirtschaftsstrukturen zu stützen. Dazu können in begründeten Ausnahmefällen staatliche Unternehmensbeteiligungen, Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften zählen. Bund und Länder haben zu Beginn der Krise zum Großteil schnell und kraftvoll gehandelt. Dies war richtig. Eine langfristige Überwindung der Corona-Krise ist jedoch nur durch wirtschaftliche Eigenverantwortung möglich. Hier ist die Möglichkeit des Verlustrücktrages, eine sog. Negativsteuer, für Unternehmen ein sinnvoller Schritt.
Zwar sind Beteiligungen an Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft in normalen Zeiten keine staatliche Aufgabe. Dies auch deshalb, um Interessenkollisionen des Staates in seiner Aufgabe als Wahrer der Rechtsordnung und in der Rolle als Unternehmer auszuschließen. Die Erfahrung lehrt zudem, dass solche Beteiligungen auch nach Überwindung von Krisen nicht zu lange beim Staat verbleiben dürfen. Negatives Beispiel ist der Einstieg bei der Commerzbank. In diesem Sinn hatte sich auch das Land Rheinland-Pfalz in den 1990er Jahren von seinen verbliebenen Unternehmensbeteiligungen getrennt (Staatlich Fachingen, Frankenthaler Druckmaschinenfabrik, Saar-Ferngas AG, Landesbank Rheinland-Pfalz etc.).
Es kann auch nicht der Sinn staatlicher Unterstützung sein, Unternehmen, die aufgrund der Marktlage mit ihren Produkten nicht überlebensfähig sind oder deren Geschäftsmodell nicht zukunftsfähig ist, künstlich am Leben zu halten.
Die Erstattung von in Vorjahren gezahlten Steuern setzt bei Unternehmen an, die zunächst Gewinne versteuern und dann in eine Verlustzone geraten. Gelingt es solchen Unternehmen nicht, auch nach einer allgemeinen Krise der Volkswirtschaft wieder Gewinne zu erzielen, dann erschöpft sich das Mittel des Verlustrücktrages. Der zeitlich ausgeweitete Verlustrücktrag ist deshalb das weitaus geeignetere Mittel als eine staatliche Unternehmensbeteiligung oder eine staatliche Dauersubvention.“
Folgende Forderung beinhaltete der Antrag der CDU-Landtagsfraktion:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- sich mit einer Bundesratsinitiative für die Einführung einer erweiterten Verlustverrechnung durch verbesserten Verlustrücktrag bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer auf maximal vier Jahre einzusetzen. Dabei sollen Unternehmen, die in den Vorjahren Gewinne erzielt und versteuert haben, Verluste aus einem Jahr in voller Höhe auf maximal vier Vorjahre zurücktragen können und dadurch früher gezahlte Steuern nach Maßgabe der entstandenen Verluste erstattet bekommen.
Im Gegenzug sollen sich Bund und Länder verpflichten, staatliche Beteiligungen an Unternehmen in Schieflage auf das absolut Nötigste zu reduzieren und Subventionen zur Vermeidung von Insolvenzen fundiert zu begründen, um nachteilige Auswirkungen auf Konkurrenten möglichst gering zu halten.