CDU-Landtagsfraktion stellt Antrag, die Beweisaufnahme abzuschließen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Klima, Umwelt und Energie Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 12. Jan. 2024
Untersuchungsausschuss ‚Flutkatastrophe‘
ie CDU-Landtagsfraktion beantragt am heutigen Freitag die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses 18/1 „Flutkatastrophe“ nach der Vernehmung des Sachverständigen Frank Roselieb in der Sitzung am 16. Februar 2024 abzuschließen. Das teilt der Obmann der Fraktion, Dirk Herber, heute in Mainz mit.
Herber: „Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion konnte der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe in seinen bisherigen Sitzungen abschließend die politische Verantwortung auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen klären. Hierzu wurden in über 290 Stunden 226 Zeugen und 23 Sachverständige, teilweise mehrfach, vernommen. Dabei sind über 7.000 Protokollseiten entstanden.
Außerdem haben wir durch die Beauftragung von Sachverständigen auch eine rechtliche Bewertung über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten im Rahmen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz herbeigeführt. Die strafrechtliche Beurteilung für die juristische Verantwortlichkeit obliegt weiterhin – wie so oft betont – den staatsanwaltlichen Untersuchungen und womöglich den gerichtlichen Bewertungen.
Die Fraktion der CDU hatte bei der Beantragung des Untersuchungsausschusses bereits betont, dass es ihr nicht um parteipolitisches Kalkül, sondern um eine Aufklärung für die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen geht. „Das Ausmaß der Zerstörung, das Leid und Schicksal der Betroffenen, deren Hab und Gut den Wassermaßen zum Opfer gefallen ist und die Freunde, Bekannte und Verwandte verloren haben, bewegten und bewegen uns noch immer tief“, so Herber.
„Wir sehen in der bisher durchgeführten Beweisaufnahme nun den Auftrag des Parlaments, wie er im Einsetzungsbeschluss formuliert wurde, als erfüllt an. Die politischen Verantwortlichen konnten im Zuge der Beweisaufnahme identifiziert werden. Damit sind die verfahrensgemäßen Befugnisse, wie sie dem Ausschuss durch das Parlament zur Verfügung gestellt wurden, aus Sicht der Fraktion der CDU erfüllt. Als Folge dieser Feststellung ist es nun die zu erfüllende Aufgabe des Untersuchungsausschusses, seinen Abschlussbericht zu erstellen, mit den Sondervoten der Fraktionen zu versehen und dem Parlament vorzulegen. Durch die mit Vorlage des Berichts zu führende abschließende Sachdebatte im Plenum ist das Verfahren zu einem Ende zu bringen“, erklärt der CDU-Obmann abschließend.