Baldauf / Herber: Erklärung unglaubwürdig
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 27. Sep 2022
Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe / Erklärung Innenministerium
Anlässlich der heutigen Aussagen des Innenministers zu den Flutvideos teilen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Christian Baldauf und Obmann Dirk Herber mit: „Die Erklärung ist unglaubwürdig. Am Ende werden mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Der gesamte Vorgang ist ein weiteres Beispiel für gravierendes Organisationsversagen im rheinland-pfälzischen Innenministerium.
Baldauf: „Ein total wirres Geschehen. Ein Polizeihubschrauber wird am Flutabend zur Aufklärung losgeschickt, auf Anregung des Lagezentrums im Innenministerium. Es werden Filmaufnahmen angefertigt, aber anschließend nicht ausgewertet. Und dann bleiben sie über Monate bei der Hubschrauberstaffel liegen. Die Landesregierung weiß mindestens von der Existenz der Aufnahmen, stuft sie aber aus unerfindlichen Gründen als nicht wesentlich für die Arbeit des Untersuchungsausschusses ein.
Es stellt sich die Frage, ob bewusst brisantes Material dem Ausschuss vorenthalten wurde. Die Flutvideos sind ein Schlüsselbeweis für das Geschehen am Abend des 14. Juli, weil sie ein klares Lagebild dokumentieren.“
Herber: „Zudem hat die CDU-Landtagsfraktion einen neuen Beweisantrag gestellt. Dieser umfasst im Kern folgenden Fragen:
1) Welche Meldungen, Berichte oder Schilderungen sowie Film- und Bildaufnahmen wurden während der Einsätze am Flutabend/in der Flutnacht und danach an wen übermittelt?
2) An wen wurden die kürzlich bekannten Videoaufnahmen geschickt und vor allem wann wurden sie übermittelt?
3) Wie wurden die Meldungen, Berichte oder Schilderungen sowie Film- und Bildaufnahmen bewertet?
Dirk Herber: „Uns ist die Aufklärung um die jüngst aufgetauchten Videos des Polizeihubschraubers äußerst wichtig. Wir halten es für absolut relevant, offene Fragen zeitnah zu klären. Dazu haben wir heute einen umfassenden Beweisantrag eingereicht, damit der Untersuchungsausschuss die zur Klärung relevante Zeugen – beispielsweise Polizeibeamte – als Zeugen laden kann.“