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Polizei

Änderung Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Dirk Herber: Der Polizei jetzt schnell das notwendige Instrumentarium zur Verfügung stellen

„Ich freue mich, dass unser bereits in erster Lesung im Landtag diskutierter Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Body-Cams nun endlich auch Innenminister Ebling zum Handeln bewogen hat. Das ist überfällig“, so heute der Vorsitzende des Innenausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags und Sicherheitsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber. Herber reagiert damit auf eine Pressekonferenz, in welcher der Minister einen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgestellt hat.

„Die Umsetzung der von uns geforderten Einsatzmöglichkeit der Body-Cam in Wohnräumen ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Auch die Einbeziehung des Kommunalen Vollzugsdienstes in die Nutzung ist zu begrüßen. Leider bleibt das Gesetzesvorhaben der Landesregierung dennoch hinter den Notwendigkeiten zurück. Offensichtlich soll der Einsatz in Geschäfts- und Arbeitsräumen weiter ausgeschlossen bleiben. Zudem verfügen die von der rheinland-pfälzische Polizei genutzten Body-Cams der neuesten Generation über die Möglichkeit des Pre-Recordings hinaus über weitere innovative Funktionen. Diese können gegenwärtig und sollen wohl auch in Zukunft nicht genutzt werden, weil die Landesregierung nicht bereit ist, die notwendige Rechtsgrundlage im POG zu schaffen.

Mit dem von uns in den Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf wird neben dem sog. Pre-Recording auch die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen, die Übertragung des Live-Bildes in die Polizeidienstelle und die GPS-Standortbestimmung mit klaren Regeln erlaubt. In der kürzlich erfolgten Sachverständigenanhörung ist unser Regelungsvorschlag auf breite Zustimmung bei den Sachverständigen gestoßen. Uns ist wichtig, dass das Potential der Body-Cam, der mögliche Nutzen für die Polizei und damit für die Innere Sicherheit ausgeschöpft wird. Eine abschließende Bewertung des Regierungsvorhabens wird aber natürlich erst dann möglich sein, wenn dem Landtag der Entwurf vorliegt.

Gleiches gilt für den Bereich der elektronischen Fußfessel, welche von der CDU-Landtagsfraktion ebenfalls bereits früh gefordert wurde und wird. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf, wie zuletzt der schockierende Fall der Entführung und des Missbrauchs eines kleinen Mädchens durch einen einschlägig vorbestraften Täter in Edenkoben gezeigt hat. Eine Rechtsgrundlage für die Polizei, präventiv-polizeilich tätig zu werden und das Anlegen der Fußfessel auch durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang durchzusetzen, ist zwingend nötig. Gerade der Fall Edenkoben belegt, dass die Polizei neben der sehr personalaufwändigen Observation und dem eingriffsintensiven Gewahrsam zusätzlicher Eingriffsmöglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr bedarf. Zudem ist nicht akzeptabel, dass Kriminelle das Anlegen der Fußfessel verweigern. Zugleich ist eine engmaschige GPS-gestützte Überwachung nötig. Ob all dies in dem Gesetzesentwurf enthalten ist, wird die parlamentarische Befassung zeigen. Wir werden in jedem Fall darauf achten.“

Als unangemessen empfindet Herber die Verfahrensweise des Innenministers: „Während der parlamentarischen Beratung unseres Gesetzesentwurfs hat der Innenminister nicht erkennen lassen, dass er zur Body-Cam einen eigenen Gesetzesentwurf vorbereitet. Transparenz und Respekt vor dem Innenausschuss sehen anders aus – zumal sich der Innenausschuss morgen mit der Auswertung der Sachverständigenanhörung befasst.“

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