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Vorgezogene Zwischenförderrunde für Feuerwehren

Reine Sommerloch-Show-Ankündigung des Innenministers

Der feuerwehrpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dennis Junk, entlarvt die Mitteilung des Innenministers als reine Sommerloch-Show-Ankündigung:

Innenminister Ebling hat jetzt angekündigt, für das Jahr 2024 in einer vorgezogenen Zwischenförderrunde den Feuerwehren im Land rund 13,3 Millionen Euro zukommen zu lassen.

Das Geld war längst eingeplant und sollte auch fließen, das war beschlossene Sache. Innenminister Ebling zieht die Förderrunde nun vor, um im Sommerloch nicht völlig blank dazustehen. In Rheinland-Pfalz gibt es rd. 2.250 örtliche Feuerwehren. Dort sind gegenwärtig rd. 51.000 Frauen und Männer ehrenamtlich als Feuerwehrleute aktiv. Zusätzlich werden etwa 11.500 Jugendliche in rund 1.100 Jugendfeuerwehren an die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren herangeführt. Auf deren Rücken versucht der Innenminister nun die Nachrichtenlage zu bestimmen, denn wer mit der Haushaltsmaterie nicht vertraut ist, könnte meinen Herr Ebling bringt zusätzliches Geld ins Feuerwehrwesen. Dem ist aber nicht so.

Die Frauen, Männer, Kinder und Jugendlichen in unseren Wehren bringen sich aus Überzeugung und Gemeinsinn ein. In Anbetracht der vielen unterschiedlichen Gefahrenszenarien, denen sie sich gegenübersehen, brauchen unsere Feuerwehr-Angehörigen eine hoch differenzierte und moderne Ausstattung, die fortlaufend an den technischen Fortschritt und die sich ändernden Erfordernisse angepasst werden muss – außerdem brauchen sie moderne Feuerwehrfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrgerätehäuser. Hier muss oftmals die kommunale Seite jahrelang Geld vorstrecken. Das kann in Zeiten steigender Zinsen eine enorme Herausforderung sein. Sichergestellt werden müssen zudem auch die bedarfsgerechten Ausbildungskapazitäten an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) in Koblenz.

Gerade auch in Anbetracht des gewaltigen Investitionsstaus bei den freiwilligen Feuerwehren, so Junk, sei es nicht akzeptabel, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer nicht im gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes eingesetzt werden, sondern stattdessen zweckentfremdet werden.

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