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Ein falsches Signal zur falschen Zeit

Landesbildungszeitgesetz (LBZG)

„Weiterbildung ist wichtig – aber die Förderung des Ehrenamts ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht einseitig den Unternehmen zusätzlich aufgebürdet werden darf. Das Landesbildungszeitgesetz geht daher völlig an der Realität der Betriebe vorbei. In einer Phase von Fachkräftemangel und hoher Unsicherheit belastet die Landesregierung die Unternehmen mit zusätzlichen Freistellungsansprüchen, die keinen betrieblichen Bezug haben. Das ist wirtschaftspolitisch verantwortungslos“, so Dr. Helmut Martin anlässlich der Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag.

„Gerade kleine und mittlere Betriebe kämpfen täglich darum, ihre Abläufe aufrechtzuerhalten. Wenn ganze Arbeitswochen für Sporttrainerlizenzen oder ehrenamtliche Fortbildungen während der Arbeitszeit freigestellt werden sollen, verschärft das Personalengpässe und erhöht den Druck auf Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeit auffangen müssen. Besonders schwer wiegt, dass die Landesregierung die Kritik aus der Anhörung im Fachausschuss ignoriert hat. Wirtschaft, Kommunen und Arbeitgeberverbände haben deutlich gemacht: Der Zeitpunkt ist falsch, die Belastungsgrenze ist erreicht. Wer gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will, muss zuerst Arbeitsplätze sichern und Unternehmen entlasten. Was wir nicht brauchen: Zusätzliche Bürokratie und Ausfallzeiten .

Die CDU-Fraktion steht für eine Weiterbildungspolitik mit Augenmaß: freiwillig, praxisnah und im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen. Dieses Gesetz erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Wenn die wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen durch das neue Gesetz wirklich zu vernachlässigen wären, wie es die SPD-geführte Landesregierung behauptet, dann könnte das Land den Betrieben die Kosten auch vollständig ersetzen“, so Martin abschließend.

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