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Akten, Steuer, Grundsteuer

Verfassungsrechtliche Bedenken

CDU fordert Vorbehalt für Grundsteuerbescheide

Sind die neuen Grundsteuerbescheide rechtmäßig? Daran darf gezweifelt werden – und das wird nach ersten Urteilen am rheinland-pfälzischen Finanzgericht nun der Bundesfinanzhof klären. Vor diesem Hintergrund warnt die Fraktionssprecherin für Steuern und Abgaben der CDU-Landtagsfraktion, Karina Wächter, vor einer weiteren Einspruchsflut der Bürgerinnen und Bürger gegen ihre Bescheide. Die Unionsfraktion fordert im rheinland-pfälzischen Landtag in einem Antrag an diesem Donnerstag, Grundsteuerwertbescheide aus diesem Grund zunächst mit Vorbehaltsvermerk zu versehen – um eben jene Welle zu stoppen und Bürokratie und erheblichem Aufwand in Verwaltungen und bei Steuerberatern Einhalt zu gebieten.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte von Beginn an Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berechungsmodells, das die Landesregierung vom Bund übernommen hatte – das sogenannte Scholzmodell. Karina Wächter: „Das Scholzmodell ist ohnehin ein unnötiges und sozial ungerechtes Bürokratiemonster. Jetzt gibt es auch seitens des Finanzgerichts zusätzlich verfassungsrechtliche Bedenken. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diesen Bedenken Rechnung trägt. Millionen Grundstücke sind betroffen und die Besitzer zu Recht verunsichert. Deshalb fordern wir, die Bescheide zunächst unter Vorbehalt zu stellen – dass diese also vorerst nicht rechtskräftig werden. So können Einsprüche und Klagen vermieden werden.“ Hunderttausende Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer sind in Rheinland-Pfalz bereits eingereicht worden.  

Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion sieht außerdem vor, dass das Land dafür Sorge trägt, dass ein höchstrichterliches Urteil künftig problemlos auf alle Grundsteuerfälle in Rheinland-Pfalz übertragen werden kann. Das Mainzer Finanzministerium zeigte sich zuletzt jedoch von der Rechtmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt.

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