Landesregierung muss erklären, weshalb Flutvideos nicht von Anfang an zur Verfügung standen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 26. Sep 2022
Untersuchungsausschuss ‚Flutkatastrophe‘ / Videos des Polizeihubschraubers
Der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe, Dirk Herber, verlangt lückenlose Transparenz im Fall der entdeckten Flutvideos.
Innenminister Lewentz müsse rasch aufklären, warum die Bilder, die am Abend des 14. Juli von einem Polizeihubschrauber aufgenommen wurden, bis vergangene Woche nicht Teil der relevanten Akten waren, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Herber verweist auf die Bringschuld der Landesregierung gegenüber dem Parlament.
Innenminister Lewentz müsse rasch aufklären, warum die Bilder, die am Abend des 14. Juli von einem Polizeihubschrauber aufgenommen wurden, bis vergangene Woche nicht Teil der relevanten Akten waren, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Herber verweist auf die Bringschuld der Landesregierung gegenüber dem Parlament.
„Die Wichtigkeit der Videos und ihre Bedeutung für die Aufklärungsarbeit steht außer Frage. Grundsätzlich waren durch den Aktenbeiziehungsbeschluss alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten Akten und Daten durch die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden zeitnah bereitzustellen. Ende Oktober 2021 informierte die Landesregierung über einen erheblichen, administrativen Aufwand, den diese Bereitstellung mit sich bringen würde, unter anderem auch für das Polizeipräsidium in Koblenz. Deshalb schlug sie dem Untersuchungsausschuss vor, sich bei der Aktenbeiziehung auf solche Daten- und Akteninhalte konzentrieren, die für die Aufklärung „wesentlich“ (Zitat) sind.
Nur diesem Vorschlag der Landesregierung hat der Ausschuss einstimmig zugestimmt. Damit hat sich die Landesregierung verpflichtet bzw. garantiert, dass alle Beweise, insbesondere Schlüsselbeweise wie etwa Flutvideos, selbstverständlich als relevant eingestuft und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpflichtung hat sie nicht erfüllt.
Kein Beschluss deckt, dass die Flutvideos dem Untersuchungsausschuss bis letzte Woche vorenthalten wurden. Die Übermittlung der Videos wäre jedenfalls nicht mit dem zu Beginn der Untersuchung des Ausschusses angegebenen Aufwand verbunden gewesen. Vielmehr ist der Inhalt der Videos derart brisant und relevant, dass der Untersuchungsausschuss zwingend da-von frühzeitig hätte Kenntnis haben müssen.“