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Landesregierung droht erneutes Waterloo vor dem Verfassungsgerichtshof

Klagen zum Kommunalen Finanzausgleich

Zum Vorlagebeschluss zum Verfassungsgerichtshof erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:

 „Schwarz auf weiß bescheinigt das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt die erheblichen Bedenken der CDU-Landtagsfraktion, der kommunalen Familie und vieler Gutachter, dass Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) im Jahr 2014 nicht den Verpflichtungen durch den Verfassungsgerichtshof entspricht. Das Gericht bestätigt damit unsere klare Position, wonach die Städte, Landkreise und Gemeinden durch das Land strukturell unterfinanziert sind. 

Bisher zogen sich die Ministerpräsidentin und der Innenminister immer darauf zurück, dass die Kommunen durch eine Verbesserung ihrer Einnahmensituation (z.B. Anhebung von Hebesätzen) ihres eigenen Glückes Schmied wären und dass das Land heute schon alles aus seiner Sicht Notwendige für die Finanzausstattung der Kommunen tut. 

Mit dem gestrigen Beschluss ist diese Haltung der Landesregierung eindeutig widerlegt. Vielmehr droht ihr ein erneutes Waterloo vor dem Verfassungsgerichtshof. Geschichte wiederholt sich: Einmal mehr würde damit die Verfassungstreue und ein verantwortlicher Umgang der Landesregierung mit ihren Kommunen erschüttert. 

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, für die jetzt der Weg in aller Deutlichkeit und Klarheit durch das VG Neustadt freigemacht wurde, wird dafür richtungsweisend sein.“ 

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