Land muss dafür sorgen, dass Wohnen in RLP erschwinglich bleibt
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Finanzen
- Datum 12. Apr. 2024
Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer im Land nach neuen Regeln berechnet. In manchen Dörfern, Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz droht damit allerdings eine massive Schieflage: Vereinzelt kann es zu einer Mehrbelastung von Wohngrundstücken und einer Entlastung von Gewerbeimmobilien kommen. Konkret heißt das: Gewerbetreibende sparen Steuern, während Wohnungs- und Hauseigentümer deutlich mehr zahlen.
„Wohnen muss in Rheinland-Pfalz für jeden erschwinglich bleiben“, fordert die Fraktionssprecherin für Steuern und Abgaben der CDU-Landtagsfraktion, Karina Wächter, und beschreibt damit das drohende Problem. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sei eine Entlastung für gewerbliche Einheiten für Unternehmen zwar grundsätzlich zu begrüßen, letztlich handele es sich aber weniger um eine Entlastung als um eine Belastungsverschiebung zu Ungunsten von Wohnraum. Karina Wächter kritisiert die mangelnde Initiative der Landesregierung für Wohnungs- und Hauseigentümer, denn mit dem jetzigen Grundsteuer-Modell wird Wohnen in Rheinland-Pfalz mancherorts faktisch teurer.
„Die Landesregierung – allen voran Finanzministerin Ahnen – hat es seit Monaten in der Hand, die Belastung von Wohngrundstücken zu verhindern. Es gibt Bundesländer, wie beispielsweise das Saarland, die ihre Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien so angepasst haben, dass eine Mehrbelastung für das Wohnen verhindert wird. Das geht – es liegt in den Möglichkeiten des Landes, nämlich im Landesrecht. Aber die rheinland-pfälzische Landesregierung ist bisher einfach untätig geblieben. Der abweisende Fingerzeig der rheinland-pfälzischen Ampel auf die Partei-Kolleginnen und -Kollegen der Bundesregierung löst das Problem nicht.“
Wächter kritisiert zudem, dass die Kommunen im Land die Untätigkeit der Landesregierung ausbaden müssen, denn Dörfern, Städten und Gemeinden bleibt zukünftig nichts anderes übrig, als die Grundsteuer für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. „Die von der Landesregierung erzwungene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer, führen zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Menschen.“
Hintergrund/Erklärung:
Der Effekt der Entlastung auf gewerblicher Seite verpufft weitestgehend, da die insoweit anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht und damit ertragssteuermindernd zum Ansatz kommen. Demgegenüber wird der ‚Privatmann‘ – mangels Abzugsmöglichkeit – doppelt hart von der Mehrbelastung betroffen.