Klimawandel als ‚Notstandssituation‘ zu betrachten, um damit Protest-Aktionen zu rechtfertigen, nicht haltbar
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Klima, Umwelt und Energie Recht und Justiz
- Datum 24. Nov. 2022
Protest-Aktionen der Klima-Bewegung ‚Letzte Generation‘ / Aussagen RLP-Verfassungsrichter Hassemer
Der rheinland-pfälzische nicht berufsrichterliche Richter am Verfassungsgerichtshof (VGH), Michael Hassemer, hält die Protest-Aktionen der Klima-Bewegung ‚Letzte Generation‘ für durch einen Notstand gerechtfertigt. Dazu erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag, der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin:
„Von einem Richter am rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof hätte ich eine fundiertere und verfassungsrechtlich präzisere Einordnung der fragwürdigen Klima-Protest-Aktionen erwartet. Leider entsteht der Eindruck, dass Herr Hassemer, der auf Vorschlag der Grünen VGH-Mitglied wurde, parteipolitisch motiviert argumentiert.“ Hassemer rechtfertigt die umstrittenen Aktionen der Aktivistinnen und Aktivisten mit Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs, der einen ‚rechtfertigenden Notstand‘ beschreibt. Der Jurist Martin hält das für eine straf- und verfassungsrechtlich gefährliche Gesetzesauslegung.
„Den Klimawandel als ‚Notstandssituation‘ zu betrachten, um damit die Protest-Aktionen zu rechtfertigen, halte ich für nicht haltbar. So lange unsere Verfassungsorgane intakt und arbeitsfähig und Staat oder innere Ordnung nicht in Gefahr sind, liegt kein Notstand vor.“ Hassemer versuche mit seiner Auslegung im Sinne der Aktivistinnen und Aktivisten das Verfassungssystem auszuhebeln, so Dr. Helmut Martin. „Wenn sich die Aktivistinnen und Aktivisten bei ihren Protest-Aktionen über geltendes Recht hinwegsetzen, dann kann dies strafbar sein. Rechtsbeeinträchtigungen durch eben solche Proteste sind gerade nicht durch einen Notstand zu rechtfertigen.“
„Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in einer freiheitlichen Demokratie. Daher wird es von unserer Verfassung geschützt. Nach der Verfassung ist es Aufgabe der Parlamente und Regierungen, die politischen Probleme und auch großen Aufgaben angemessen zu bewältigen. Bloße Unzufriedenheit damit, wie die demokratisch legitimierten Parlamente und Regierungen Probleme bearbeiten, rechtfertigt keine Notstandslage.