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Gordon Schnieder: Kommunen erhalten Möglichkeit zur digitalen Beschlussfassung

Änderung von Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung

Die CDU-Landtagsfraktion bringt gemeinsam mit den Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung von Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung in den Landtag ein. Damit soll den kommunalen Vertretungskörperschaften in besonderen Ausnahmesituationen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Beschlüsse und die ihrer Ausschüsse auch im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen, so heute der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:

„Die Arbeit in den kommunalen Gremien ist aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend zum Erliegen gekommen. Für das kommunale Leben wichtige Beratungen und Beschlüsse können nicht erfolgen bzw. gefasst werden, weil die entsprechenden Gremien aufgrund der leider notwendigen Kontaktbeschränkungen nicht tagen können. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Kommunen.

Wir wollen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen durch dieses Gesetzesvorhaben sicherstellen. In besonderen Notsituationen sollen Beschlüsse im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen möglich werden, wenn bei Umlaufverfahren kein Ratsmitglied einem solchen Verfahren widerspricht und bei Video- oder Telefonkonferenzen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einem solchen Verfahren zustimmt. Der Gesetzentwurf soll in der Mai-Sitzung des Plenums abschließend beraten und beschlossen werden.“

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