Dr. Helmut Martin: „Enttäuschend – Entweder kann Verkehrsminister Dr. Wissing kein Licht in seine Blackbox ‚Nahverkehrsgesetz‘ bringen oder er will es nicht.“
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Wirtschaft
- Datum 08. Okt. 2020
Landesregierung lehnt Gesetzesfolgenabschätzung zum Nahverkehrsgesetz ab
„Es ist enttäuschend und vollkommen unverständlich gegenüber dem Parlament und den Kommunen als Aufgabenträger, warum Verkehrsminister Dr. Wissing im letzten Plenum eindeutig bejahte, eine Gesetzesfolgenabschätzung durchführen zu können und die Ampel dieser heute dann nicht zustimmt. Entweder will oder kann die Landesregierung kein Licht in ihre Blackbox bringen.“
Die CDU-Landtagsfraktion hatte zur heutigen ersten Lesung des Landesgesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr (NVG) eine solche Gesetzesfolgenabschätzung beantragt, was die Ampelfraktionen ablehnte. Der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, kommentierte den Vorgang weiter:
„Die CDU-Fraktion war und ist durchgängig zur konstruktiven Mitwirkung an dem Gesetz bereit. Ein verbesserter ÖPNV, der moderne Mobilitätsformen integriert, der einen Landestarif beinhaltet und der abgestimmte Fahrpläne sicherstellt ist auch unser Ziel.
Der vorliegende Gesetzentwurf klingt vollmundig, lässt jedoch viel zu viele Fragen offen. Exemplarisch steht die Finanzierung rund um den neubegründeten Begriff der „Pflichtaufgabe im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“. Niemand weiß, was dabei herauskommt. Dies wurde uns von den Expertin-nen und Experten in drei fraktionsinternen Anhörungen mehrfach bestätigt, deshalb haben wir eine Gesetzesfolgenabschätzung beantragt.“
Hintergrund:
Das Nahverkehrsgesetz ist bereits das dritte Gesetz in dieser Legislaturperiode, bei dem die Landesregierung eine Gesetzesfolgenabschätzung ablehnt (nach dem KiTa-Gesetz und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG))