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Stau

Dirk Herber: Herr Wissing muss Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger herstellen

Bußgeldkatalog

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Dirk Herber, fordert von Verkehrsminister Wissing bei Geschwindigkeitsüberschreitungen den Rückgriff auf den bis zum 27. April 2020 geltenden Strafkatalog. Bei der neuen, verschärften Regelung gebe es rechtliche Unsicherheiten. Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums verstoßen die verschärften Regelungen zum Fahrverbot wohl gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes. Dadurch könnten die neuen Fahrverbotsregel unwirksam werden. Andere Regelungen und Anpassungen im Zuge der StVO-Novelle seien hiervon jedoch wohl nicht betroffen:

„Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Regeln zum Fahrverbot. Deshalb ist ein schnelles Handeln dringend erforderlich. Ich appelliere an den Landesverkehrsminister Dr. Wissing (FDP), es Bayern, Niedersachsen und dem Saarland gleich zu tun und bei Fahrverboten auf die bis zum 27. April 2020 geltenden Regelungen in der StVO zurückzugreifen. Dann würde ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts verhängt. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen und das Land brauchen Rechtssicherheit. Wird die neue Rechtslage angewandt, besteht die Gefahr, dass es zu einer Klageflut kommt. Dadurch werden unsere sowieso stark belasteten Gerichte zusätzlich belastet.“

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