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Die Kommunen dürfen nicht im Stich gelassen werden!

Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) / Auswertung des Anhörverfahrens vom 07.02.2024

Im jüngsten Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags fand die Auswertung zur Anhörung zum Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) statt. Unterm Strich steht:

„Die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Land ist das Hauptproblem für eine katastrophale Haushaltslage vieler Kreise, Städte und Gemeinden.“

Das erklären die Landtagsabgeordnete, Anette Moesta, und der finanzpolitische Sprecher, Christof Reichert, am heutigen Donnerstag gemeinsam. Neben höheren Finanzzuweisungen seitens des Landes halten die beiden Abgeordneten auch eine vorgezogene Evaluation des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dessen gezielte Nachbesserung für dringend erforderlich.

„Die vom Land verwendete Berechnungsmethode, die maßgeblich auf den steuerstarken Jahren 2017 - 2019 beruht, fängt die tatsächlichen Mehrbelastungen der Kommunen, wie Tariferhöhungen, gestiegene Energiepreise, Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes, steigende ÖPNV-Kosten, nicht einmal ansatzweise auf. Außerdem werden den Kommunen jedes Jahr vom Land neue Aufgaben zugewiesen, für die jedoch nicht ausreichend Mittel bereitgestellt werden. Die von der Landesregierung erzwungene Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer, führen zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Ein ausgeglichener Haushalt kann jedoch häufig damit trotzdem nicht erreicht werden“, schildert Moesta das Problem.

„Der kommunale Finanzausgleich muss bedarfsorientiert ausgelegt werden. In Wirklichkeit deckt er aber nicht einmal annähernd den tatsächlichen Bedarf der Kommunen ab. Ganz zu schweigen, von den sog. freiwilligen Aufgaben, für die den Kommunen kein Geld mehr übrigbleibt“, sagt Moesta weiter. „Unser Ziel ist es, die Kommunen auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, anstatt ihre Not kurzfristig mit einmaligen Finanzspritzen zu lindern, wie die rheinland-pfälzische Landesregierung es praktiziert. Extra-Zuschüsse beheben die Schwachstellen im System nicht und schaffen keine Planungssicherheit für die Kommunen“, so Moesta.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert eine realistische Ermittlung der Mindestfinanzbedarfe mit einem Spielraum für freiwillige Leistungen, wobei Kostensteigerungen und zusätzliche Aufgaben zeitnah berücksichtigt werden müssen. Zudem braucht es on Top zum System eine Härtefallregelung, um die Kommunen zu unterstützen, die trotz aller Sparmaßnahmen nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auszugleichen. Bestätigung für die Änderungspläne bekommt die Union vonseiten der kommunalen Spitzenverbänden, die in der Anhörung mit ihren Expertisen vertreten waren. Einigkeit herrschte bei allen angehörten Experten darüber, dass der Finanzausgleichstopf kräftig aufgestockt werden muss.

Hintergrund:

Anlass für die erneute Debatte und eine Anhörung im Innenausschuss war ein Entwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den kommunalen Finanzausgleich. Dieser wurde von der CDU-Landtagsfraktion ins September-Plenum 2023 eingebracht und nach einer Beratung in den Fachausschuss überwiesen.

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