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Grundsteuer, Steuer, Geld, Abgaben

Deckelung der geforderten Erhöhung der Grundsteuerhebesätze: Innenstaatssekretärin Schneider stiftet Chaos

Defizitäre Kommunal-Haushalte

Am gestrigen Donnerstag berichtete die Rheinpfalz (Westricher Rundschau, S. 11) von einem Gespräch zwischen einer Delegation um den Kuseler Landrat Rubly und Innen-Staatssekretärin Schneider. Im Zuge des Gesprächs, in dem es um die prekäre Finanzlage der Kommunen im Landkreis Kusel ging, hat die Staatssekretärin offenbar mitgeteilt, dass Kommunen mit defizitären Haushalten diese genehmigt bekommen, sofern der Hebesatz für die Grundsteuer B die Marke 600 Prozent erreicht hat. Bislang lag die Deckelung bei 800 Prozent.

Die Aussage der Staatssekretärin sorgt für Verwirrung – beispielsweise im Nachbar-Landkreis Kaiserslautern, in dem sich defizitäre Gemeinden trotz deutlicher Widerstände bereits dazu entschieden haben, die Grundsteuer B auf bis zu 750 Prozent anzuheben. Das Zugeständnis von Frau Schneider steht zudem im deutlichen Widerspruch zu einem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums vom 4.12.2023 und macht Absprachen regionaler Kommunalaufsichtsbehörden obsolet. 

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Marcus Klein, hat sich nun dazu mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt:

„Was bedeutet das Zugeständnis der Innen-Staatsekretärin für defizitäre Kommunal-Haushalte in anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz? Gilt die Aussage von Staatssekretärin Schneider auch für andere Landkreise? Vielerorts wurden die Hebesätze bereits angehoben, oftmals liegen sie mittlerweile deutlich über 600 Prozent. In vielen Kommunen müssen Bürgerinnen und Bürger damit schon deutlich mehr zahlen. Staatssekretärin Schneider sorgt für Chaos und Unruhe in unseren Kommunen. Erste Landräte haben sich in der Sache bereits an das Innenministerium gewendet. Als CDU-Landtagsfraktion erwarten wir eine schnelle und verbindliche Erklärung aus dem Ministerium. Aus Sicht des Landkreises Kusel ist das Entgegenkommen sicher zu begrüßen. Bei der Frage nach dem sog. Deckel braucht es allerdings eine einheitliche Linie, die selbstverständlich für alle Landkreise gelten muss – ganz im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes.“

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcus Klein, Anette Moesta und Christof Reichert zur Thematik finden Sie folgend.

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