Christof Reichert: Zielgenauigkeit der Maßnahmen ist entscheidend. Sondervermögen beschneidet Kontrolle des Landtages.
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Finanzen
- Datum 18. Aug. 2020
Vorstellung Eckwerte Nachtragshaushalt
Zur Vorstellung der Eckwerte für den zweiten Corona-bedingten Nachtragshaushalt erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christof Reichert:
„Das nun vorgestellte Maßnahmenpaket muss sich daran messen lassen, ob es zielgenau die aktuellen Bedürfnisse in den unterschiedlichen Bereichen erfüllt. Wir haben deshalb darauf gedrungen, dass bei diesem Nachtragshaushalt ein geordnetes Verfahren mit den entsprechenden Lesungen und Detailberatungen in den Fachausschüssen stattfindet. Nur so kann notwendiger Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf durch das Parlament erkannt und umgesetzt werden. Durch die Bildung eines Sondervermögens setzt die Landesregierung die Grundsätze der Transparenz und der Haushaltsklarheit jedoch von vornherein auf’s Spiel. Ein solches Sondervermögen beschneidet das Budgetrecht des Landtages. Eine Einschränkung, die an hohe Hürden geknüpft ist. Eine ausreichende Begründung hierfür ist die Landesregierung heute schuldig geblieben. Die lange Laufzeit bis 2022 erhöht unsere Skepsis.
Wie wichtig eine konsequente parlamentarische Kontrolle ist, zeigt die Erfahrung aus dem ersten Corona-Nachtrag. Wir haben seinerzeit der Landesregierung einen Vertrauensvorschuss gegeben. In der Umsetzung hat sich dann aber gezeigt, dass der Nachtragshaushalt erhebliche Lücken aufwies:
Hohe Geldbeträge allein reichen nicht aus. Zentral für die Wirksamkeit und den Erfolg sind die damit verbundenen Konzepte. Nicht zuletzt bei der Unterstützung unserer Unternehmen gibt es Nachsteuerungsbedarf. Das bisherige Landesprogramm zur Ergänzung der Bundeshilfen hat nur wenig Wirkung gezeigt. Das belegt die geringe Inanspruchnahme der Kreditprogramme des Landes. Dringend notwendig sind beispielsweise Zuschussprogramme, die keine neuen Schulden für die ohnehin schon gebeutelten Unternehmen bedeuten. Soloselbständige, unsere Vereine, die Kommunen und Krankenhäuser und natürlich die Schulen sind weitere Beispiele für unabweisbaren Handlungsbedarf.
Ob und inwieweit der nun in seinen Eckwerten vorliegende Entwurf den aktuellen Anforderungen gerecht wird, werden wir nun eingehend prüfen und in diesem Kontext natürlich unserer Vorstellungen nochmals im Einzelnen darlegen.“