Christian Baldauf: Landesrechnungshof bestätigt Vorbehalte der CDU-Landtagsfraktion – Sondervermögen verfassungsrechtlich problematisch
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Finanzen
- Datum 25. Aug. 2020
Landesrechnungshof / Sondervermögen
Vor dem Hintergrund der deutlichen Kritik des Landesrechnungshofs fordert der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, die Landesregierung auf, die mit dem Sondervermögen geplanten Ausgaben in den Nachtragshaushalt bzw. kommende reguläre Haushalte zu integrieren:
„Wir haben bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass wir die von der Landesregierung gewählte Konstruktion für verfassungsrechtlich höchst problematisch halten. Denn die vorgesehene Bildung eines Sondervermögens konterkariert die Grundsätze der Transparenz und der Haushaltsklarheit. Dem Parlament wird an seinem Budgetrecht vorbei die Mitwirkung entzogen. Eine plausible Erklärung für dieses Vorgehen hat die Landesregierung bisher nicht geliefert. Dies dürfte ihr auch schwerfallen, da die im Sondervermögen enthaltenen Positionen ohne Nachteile für den Haushaltsvollzug und die Zuwendungsempfänger im Haushalt abgebildet werden können. Mit verfassungsrechtlich wackeligen Vorhaben ist niemandem gedient. Die Landesregierung muss die wichtige Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft auf rechtlich sicheren Boden stellen. Wir erwarten von Finanzministerin Ahnen, dass sie bis zur morgigen ersten Lesung im Parlament Vorschläge unterbreitet, wie die verfassungsrechtlichen Probleme geheilt werden sollen."