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Bild eines zusammengekauerten Kindes in einem dunklen Raum

Christian Baldauf: Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern gehören Fahndung, Prävention und höhere Mindeststrafen zusammen

PK Lewentz / Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen

Zur heutigen Pressekonferenz des rheinland-pfälzischen Innenministers zur Ermittlungsarbeit der Polizei bei sexuellem Missbrauch von Kindern erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

„Es ist gut, dass in Deutschland nun intensiv über die notwendigen Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfs gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Fertigung und Verbreitung von Kinderpornografie diskutiert wird. Bedauerlich ist allerdings, dass es dazu erst so schrecklicher Ereignisse wie der in Münster bedarf. Jeder Fall ist einer zu viel. Es darf nun nicht bei der Debatte bleiben. Was wir jetzt brauchen, ist ein Paket von Maßnahmen. Das betrifft den Bund und es betrifft die Länder, die für die Ermittlungsarbeit bzw. die Strafverfolgung zuständig sind.

Dabei ist die aus meiner Sicht notwendige und in der Zuständigkeit des Bundes liegende Strafverschärfung insbesondere bei schwerem Kindesmissbrauch natürlich nur ein Teil dessen, was geschehen muss. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, wie wichtig konzentrierte Ermittlungsarbeit ist. Der dortige Innenminister hat einen klaren Schwerpunkt auf die Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von sexuellem Missbrauch von Kindern gelegt und hierfür erhebliche Ressourcen bereitgestellt. Nur wer mit entsprechender Manpower im Darknet recherchiert und genug hochqualifizierte IT-Spezialisten einstellt, kann in diesem Bereich erfolgreich sein. Hier muss viel mehr geschehen.

Wir brauchen eine bessere personelle Ausstattung der Polizei und die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung muss verbessert werden. Hier darf es keinen Täterschutz mehr geben – kein Kinderpornokonsument hat Anspruch auf Privatsphäre. Außerdem müssen wir alle Schnittstellen wie z.B. die Jugendämter stärken, die Prävention ausbauen, und die beteiligten Stellen noch stärker sensibilisieren und verzahnen.

Zugleich ist eine Strafverschärfung insbesondere bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern nötig. Wenn dagegen eingewandt wird, dies schrecke nicht ab und die Gerichte würden den möglichen Strafrahmen gegenwärtig nicht ausschöpfen, spricht das nicht gegen höhere Strafen. Denn es geht ja gerade darum, mit einer Erhöhung der Mindeststrafe bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern die Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe zu erreichen. Im Übrigen: Je länger die Täter in Haft sitzen, desto länger ist unsere Gesellschaft und sind unsere Kinder vor Wiederholungstätern geschützt. Zudem bedarf es hier des klaren Signals des Staates, dass derjenige, der die Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder, für den Rest ihres Lebens auf so widerwärtige Art schädigt, sehr hart bestraft wird. Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen.“

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