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Weinberg

CDU-Landtagsfraktion für mehr Tempo beim Windkraftausbau

Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG)

„Viel zu langsam und viel zu kompliziert – so wird Rheinland-Pfalz bei der Klimaneutralität nie entscheidend vorankommen und der Windkraftausbau auf die lange Bank geschoben“, erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Klima-Ausschuss Markus Wolf. Die CDU-Landtagsfraktion plädiert dafür, dass das Land beim Windkraftausbau den Turbo einlegen soll. Ihr Vorschlag: Bereits bis Ende 2026 sollen 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dazu kündigt die CDU-Landtagsfraktion nun einen Änderungsantrag zum LWindGG an, der in den Plenarsitzungen am 13. und 14. März beraten werden soll.

„Die Landesregierung wird mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf die selbst gesteckten Klimaziele nicht erreichen. Wir reichen die Hand mit unserem Vorschlag tatsächlich voran zu kommen“, so Wolf. Laut des Entwurfs eines Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) der Landesregierung soll bis 2026 zunächst 1,4 Prozent, bis 2030 mindestens 2,2 Prozent der Fläche im Land für Windenergie ausgewiesen werden.

„Damit hätten die Projektierer von Windkraftanlagen, die Kommunen aber auch die Bürgerinnen und Bürger schneller Planungssicherheit und die Umsetzung wäre früher möglich“ erklärt Markus Wolf einen entscheidenden Vor-teil der CDU-Initiative. Im Detail schlägt die CDU-Landtagsfraktion vor, die vom Land vorgesehene Zwischenstufe aus dem Gesetz zu streichen. So könne bereits Ende 2026 die 2,2 Prozent-Bundesvorgabe erreicht werden. Ein weiterer Vorteil: „Die Planungsgemeinschaften müssten das aufwendige und langwierige Verfahren zur Aufstellung eines regionalen Raumordnungsplans nicht zweimal angehen“, so Wolf. Dies sei auch ein Ergebnis der Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags zum Thema gewesen. Wie im Regierungsentwurf sollen Planungsgemeinschaften untereinander verrechnen können, welche Möglichkeiten der Flächenausweisung sie haben. „Jede Region muss erstmal selbst ihre Hausaufgaben machen, dann muss es aber auch einen Ausgleich zwischen Regionen mit größeren und kleineren Potenzialen geben können.“ so Wolf. Das Ziel der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion fasst Markus Wolf so zusammen: „Weniger Bürokratie, mehr erneuerbare Energie muss unser Ziel für Rheinland-Pfalz sein!“

Aus der Expertenanhörung aus dem Innenausschuss:

Markus Pauly (JUWI GmbH, benannt von Bündnis90/Die Grünen):
„Die Ausweisung der Windenergiegebiete sollte deshalb in einem Schritt spätestens bis zum Jahr 2027 erfolgen. Damit kann Rheinland-Pfalz den Bei-spielen anderer Bundesländer folgen und seinem Anspruch als Vorreiter in der Energiewende gerecht werden! Die im Entwurf des LWindGG vorgesehenen Regelungen werden diesen Ansprüchen bisher nicht gerecht, Eine Zielverfehlung wird damit immer wahrscheinlicher.“

Dr. Gregor Ischebeck (LEE Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.):
„Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Gründen der Effizienz wenig sach-gerecht, die insoweit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen erforderlichen Planungsschritte zu „doppeln“…“
„Dass eine sachgerechte regionale Flächenverteilung in einem einstufigen Verfahren unter Vorziehen des Gesamtflächenziels möglich ist, zeigt die Vorgehensweise in anderen Bundesländern…“


Horst Meierhofer (VKU e.V.):
„Wir plädieren dafür, den gesamten Flächenbedarf von 2,2 Prozent der Landesfläche, in einem Schritt, bis 31.Dezember 2027 auszuweisen.“
„Wir betrachten den geplanten Zeitpunkt der Ausweisung von 2,2 Prozent der Landesfläche… als inkonsistent zum Ausbauziel der Landesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität im Stromsektor 2030.“

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