Bürgerunfreundliche Grundsteuerreform: CDU-Kritik bringt Land zum Umsteuern
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Finanzen
- Datum 21. Nov. 2024
Erhebung Grundsteuer / Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen
„Der Druck auf die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen SPD, Grüne und FDP wurde zu groß“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christof Reichert. „Die CDU-Landtagsfraktion hat die Problematik früh erkannt und immer wieder Änderungen angemahnt. Wir warnen seit Monaten vor steigenden Wohnkosten im Land und unzumutbaren Mehrbelastungen, deshalb haben wir die Landesregierung immer wieder aufgefordert, Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuerreform, die das Bundesmodell mit sich bringt, auszuräumen.“
Hintergrund:
Spätestens mit dem Ergebnis aus der großen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Grundsteuerreform, Antwort der Landesregierung vom 22.08.2024 (Drs. 18/10271) war deutlich, welche Auswirkungen eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform haben wird. Durch die Veröffentlichung des Finanzministeriums der aufkommensneutralen Hebesätze am 23.10.2024 wurden die Tendenzen der vorläufigen Zahlen in der Großen Anfrage bestätigt. Dies war Anlass, mit der Kleinen Anfrage vom 29.10.2024 (Drs. 18/10706) erneut nachzufragen.
„Bisher hat die Landesregierung bei dem Thema auf stur geschaltet und eine Lastenverschiebung zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum in Kauf genommen. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Saarland, waren da wieder einmal schneller als Rheinland-Pfalz. Fakt ist: Das Grundsteuer-Bundesmodell muss auch in RLP bürgerfreundlicher ausgestaltet werden, daran muss sich der Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen jetzt messen lassen. Die Gesetzesänderung darf jetzt aber nicht zum Nachteil der Kommunen führen. Anders als z. B. NRW will die Ampel die Verantwortung komplett auf die Kommunen abladen und verlangt von ihnen die Darlegung hinreichender verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Hebesätze. Etwaige verfassungsrechtliche Bedenken muss das Land ausräumen!“