Aufbauhilfegesetz 2021 ist kein Landesprogramm, sondern Solidarakt von Bund und Bundesländern
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Finanzen
- Datum 29. Sep 2021
Aufbauhilfegesetz 2021
Für die Opfer der Hochwasserkatastrophe haben der Bundestag und Bundesrat schon vor knapp vier Wochen einen Aufbauhilfefonds im Umfang von 30 Milliarden Euro beschlossen. Der Vorsitzende des Zukunftsfeldes für Heimat und Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, Christof Reichert, betont ausdrücklich, den solidarischen Charakter des Hilfsfonds, da von Landesseite gerne der Eindruck vermittelt würde, es handele sich um Landes-Geld. Fakt ist: Für die Mittel kommen jeweils zur Hälfte der Bund und die Ländergemeinschaft auf.
„Das sog. ‚Aufbauhilfegesetz 2021‘ ist ein großer Solidarakt. Bund und Bundesländer stellen eine Rekordsumme zu Verfügung, um zum einen den Wiederaufbau von Häusern und Betrieben voranzutreiben, zum anderen um die Schäden an Straßen, Brücken und Schienen zu besteigen“, erklärt Reichert heute in Mainz.
„Rund 15 Milliarden Euro fließen aus dem Aufbauhilfefonds nach Rheinland-Pfalz – das ist eine gewaltige Summe, dies sich auf eine Vielzahl von Programmen und Maßnahmen verteilt. Es geht um Menschen, um Betriebe, um die heimische Wirtschaft, um Bildung und Ausbildung, um Arbeitsplätze und die Infrastruktur vor Ort uvm. Es ist gut, dass nun auch in Rheinland-Pfalz die Antragstellung der Hilfen möglich ist. Es ist entscheidend, dass die Hilfe zügig bei den Menschen in den Flutregionen ankommt.“